Wer seine Arbeitnehmerveranlagung in FinanzOnline - also der digitalen Finanzverwaltung - durchführen möchte, kann dabei auch auf den Assistenten zum Steuerausgleich zurückgreifen. Dieser soll dabei helfen, den Antrag schnell und unkompliziert erstellen und einreichen zu können. Laut Experten kann das jedoch zu einer geringeren Steuerrückerstattung führen.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) für das Jahr 2023 gibt es wieder einige Änderungen. Die durchschnittliche Rückzahlung wird dadurch deutlich steigen. Diese Personen können heuer von den höchsten Gutschriften beim Steuerausgleich profitieren.
Beträge "vergessen", niedrigere Gutschrift
Auch die AK weist darauf hin, dass die Verwendung des Assistenten die Steuergutschrift reduzieren kann. Dieser erkenne laut AK-Steuerexpertin Eva-Maria Düringer viele Steuersparpotenziale nicht.
Wie ein Futurezone-Test bereits im Vorjahr ergab, kann die Verwendung des FinanzOnline-Assistenten zu geringeren Rückerstattungen führen und somit viel Geld kosten. Dabei wurden für die Veranlagung 2022 lediglich 123 Euro als Gutschrift berechnet, bei einem regulären Antrag für dieselbe Person wären es hingegen 635 Euro gewesen - insgesamt also eine um 512 Euro höhere Steuerrückerstattung.
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Die Gründe dafür sind die wenig spezifischen Fragestellungen und Bereiche, die der Assistent beim Erstellen der Veranlagung abdeckt. So werden zwar die Pendlerpauschale und Werbungskosten berücksichtigt, jedoch keine Fragen zu den steuerlich relevanten Beträgen gestellt. Darunter fallen etwa die Fachliteratur, Arbeitskleidung oder außergewöhnliche Belastungen - etwa bei Behinderung. Auch die Betriebsratsumlage sei davon betroffen.
Diese Beträge wurden laut Test sehr wohl steuerlich geltend gemacht. Der Assistent ignoriert diese Tatsache scheinbar und stellt keine Fragen dazu, um diese Werte auch für das nun zu veranlagende Jahr zu berücksichtigen. Der FinanzOnline-Assistent ist also nicht personalisiert.
Laut Stellungnahme des BMF aus dem Vorjahr sei eine automatische Datenübernahme weder sinnvoll noch zulässig, weil damit unter Umständen nicht mehr gültige Daten ins Veranlagungsjahr übernommen würden. Ziel des Assistenten sei es, mindestens 80 Prozent der Steuererklärungen mit einfachen Fragen abdecken zu können.
Wer seinen Lohnsteuerausgleich bereits via FinanzOnline-Assistent durchgeführt hat und ihn erneut manuell einreichen möchte, kann 30 Tage ab Zustellung des Bescheides Beschwerde einlegen und damit eine neue Arbeitnehmerveranlagung erstellen.
Alle Neuerungen beim Steuerausgleich
Für die Veranlagung 2023 gibt es heuer einige Neuerungen und erhöhte Beträge:
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren von bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren von bis zu 650 Euro gilt auch für 2023.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,2 Prozent erhöht.
- Weitere Absetzbeträge: Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhalt sabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.
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