Für viele Familien sind besonders die Betreuungskosten der Kinder häufig eine große finanzielle Belastung. Speziell Alleinerziehende stehen hierbei meist vor großen Herausforderungen. Auch für Familien mit geringem Einkommen sind die Kinderbetreuungskosten oftmals ein großen finanzieller Brocken.
Je nach Wohnort bzw. Bundesland können jetzt noch von Förderungen zur Kinderbetreuung profitieren. Bis zu 960 Euro sind möglich. Neben den Zuschüssen erhalten Familien schon bald bis zu 3.255 Euro pro Kind jährlich an Familienbeihilfe. Davon profitieren rund 1,2 Millionen Familien mit zwei Millionen Kindern. Die neue Höhe ab 2025 kann mit dem Familienbeihilfe-Rechner berechnet werden. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Hinweis: Eine Übersicht der aktuellen Zuschüsse und Boni in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at.
Bonus bringt 960 Euro in Oberösterreich
In Oberösterreich wird ebenfalls heuer noch ein Kinderbetreuungsbonus ausgezahlt. Der sogenannte Kinderbetreuungsbonus wurde bereits mit Jahresbeginn auf 80 Euro monatlich erhöht. Das bringt Anspruchsberechtigten heuer insgesamt 960 Euro.
Als Voraussetzung gilt unter anderem, dass kein kostenloses Angebot zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird (beitragsfreier Kindergarten bis 13:00 Uhr), das Kind mindestens 37 Monate als ist und es in einem gemeinsamen Haushalt mit einem Elterteil in Oberösterreich lebt. Zudem müssen Elternteil und Kind österreichische oder EU-Staatsbürger sein.
Ein Antrag kann das gesamte Kalenderjahr 2024 online auf der Webseite des Landes OÖ oder direkt beim Land Oberösterreich gestellt werden. Beilagen zum Antrag sind dabei nicht notwendig.
Erhöhte Einkommensgrenzen in Salzburg: Bis zu 700 Euro Förderung
Seit September 2024 können Familien erneut von Kinderbetreuungsförderungen profitieren. Für das heurige Jahr wurden die Einkommensgrenzen als Voraussetzung für einen Anspruch erhöht. Damit soll der Kreis der BezieherInnen ausgeweitet werden können. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Familien, die bisher möglicherweise keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu finanzieller Unterstützung hatten.
Die Höhe der Förderung hängt von der Betreuungszeit ab. Für bis zu 20 Wochenstunden pro Kind gibt es einen Zuschuss von bis zu 400 Euro pro Jahr. Bei einer Betreuungszeit von über 20 Wochenstunden erhöht sich dieser Förderbetrag auf bis zu 700 Euro.
Die Einkommensgrenze, die für die Gewährung der Förderung entscheidend ist, beträgt für Alleinerziehende und Familien mit einem Kind bei 2.479,75 Euro netto pro Monat. Zuvor lag diese Höchstgrenze noch bei 2.275 Euro. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 610,40 Euro. Eine Voraussetzung ist zudem auch ein Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.
Laut Land Salzburg sei diese Anhebung der Fördergrenzen auch "ein wichtiger Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit und eine qualitativ hochwertige Betreuung und letztlich Chancengleichheit für möglichst viele Kinder". Gefördert wir die Betreuung für nicht schulpflichtige Kinder, sowie jene, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr besuchen. Details zum Antrag inklusive Formular findet man auf der Webseite des Landes Salzburg.
Bis zu 261 Euro in Kärnten möglich
Der Familienzuschuss in Kärnten beträgt heuer zwischen 58 und 261 Euro. Dieser steht einkommensschwachen Familien in Kärnten zu und berechnet sich anhand des Netto-Familieneinkommens und der Anzahl der Familienmitglieder. Der Zuschuss kann maximal 48 Monate beansprucht werden und muss alle sechs Monate erneut beantragt werden. Details und Antragsformulare findet man auf der Webseite des Landes Kärnten. Ab 2025 soll die Höhe des Familienzuschusses angehoben werden.
Eine Übersicht der aktuellen Zuschüsse und Einmalzahlungen in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at.
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Mehr Informationen: Zuschüsse
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