Familien wurden im Zuge des Anti-Teuerungspakets bereits im August durch eine Sonder- Familienbeihilfe von 180 Euro pro Kind entlastet. Diese wurde Anfang des Monats gemeinsam mit der regulären Familienbeihilfe ausgezahlt.
500 Euro mehr pro Kind durch Familienbonus
Der Familienbonus wird bereits ab 30. September auf 2.000 Euro erhöht. Diese Maßnahme sollte im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform eigentlich erst 2023 eingeführt und somit ab 2024 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beansprucht werden können.
Aufgrund der anhaltenden Teuerung und Rekord Inflation wird die Erhöhung des Familienbonus von geplanten 1.750 Euro maximal pro Kind und Jahr auf 2.000 Euro bereits im September in Kraft treten. Zuvor betrug der Bonus maximal 1.500 Euro jährlich. Der Maximalbetrag von 2.000 Euro kann somit rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2022 aufgerollt werden. Zusätzlich wird auch der Kindermehrbetrag von 450 auf 550 Euro rückwirkend erhöht.
Wenn den Familienbonus im Rahmen der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber monatlich berücksichtigt wird, erhält die Summe ab dem Inkrafttreten aufgerollt bereits ab September. Alle übrigen Anspruchsberechtigten können die Steuerentlastung beim Lohnsteuerausgleich ab 2023 für das gesamte Jahr 2022 beantragen.
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Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus somit zukünftig bis zu 2.000 Euro jährlich, für Kinder über 18 Jahren wird der Maximalbetrag von 575 auf 600 Euro angehoben.
500 Euro extra bei niedrigem Einkommen
Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) für das Jahr 2022 kann auch der neue Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro geltend gemacht werden. Er ist für Personen mit geringem Einkommen gedacht und soll als Steuererleichterung zusätzlich entlasten.
PensionistInnen mit Anspruch auf den Teuerungsbonus von bis zu 500 Euro haben keinen Anspruch auf diesen Teuerungsabsetzbetrag.
Extra-Geld zum Schulstart
Mit der Familienbeihilfe im September wird ebenfalls das jährliche Schulstartgeld von 100 Euro pro Kind zwischen sechs und 15 Jahren überwiesen. Kinder, deren Eltern Sozialhilfe (Mindestsicherung) beziehen, können noch bis September ihren Schulstartpaket-Gutschein von 120 Euro abholen und für Schulmaterial einlösen.
Ab 2023 werden ebenfalls die Valorisierung der Sozialleistungen - darunter die Familienbeihilfe, Karenzgeld oder Krankengeld - wirksam und die Abschaffung der kalten Progression umgesetzt. Das soll zusätzliche Entlastung gegen die auch im kommenden Jahr vorherrschende Inflation bringen.
Mehr Informationen: Familienbonus Plus