Nachforderung droht: Familienbonus muss extra aktiviert werden

Familien profitieren heuer wieder besonders stark vom Steuerausgleich. Sie können pro Kind zwischen 700 und bis zu 2.000 Euro steuerlich absetzen. Wer ihn bereits monatlich berücksichtigt, muss beim Steuerausgleich aufpassen und den Bonus aktivieren - sonst droht eine Nachforderung. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

21.01.2025, 07:00 Uhr von
Geld für Familien
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Geld für Familien
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Bereits vor zwei Jahren wurde der Familienbonus Plus von maximal 1.500 Euro pro Kind auf insgesamt 2.000 Euro für Kinder bis 18 Jahre erhöht. Diese Maßnahme gilt auch für die Veranlagung des Steuerjahres 2024, die spätestens ab 01. März 2025 nach der Übermittlung der Jahreslohnzettel möglich ist. Für Kinder über 18 Jahre gibt es bis zu 700 Euro als Steuerabsetzbetrag. Damit steigt der Bonus für viele Familien heuer abermals an. Finanz.at hat berichtet.

Der Familienbonus kann auch bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Wer also nicht bis zum Lohnsteuerausgleich im Folgejahr warten möchte, kann bereits pro Monat durch ein höheres Netto- Gehalt vom Familienbonus profitieren. Wer allerdings davon Gebrauch macht, muss den Familienbonus dennoch beim Lohnsteuerausgleich beantragen. Andernfalls drohen Nachzahlungen.

Mit dem neuen Steuerausgleich-Rechner kann nun online berechnet werden, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird. Dazu werden auf Basis der Antworten zur persönlichen Situation Berechnungen durchgeführt und Vergleichswerte herangezogen, um die geschätzte Höhe zu errechnen.

Warnung vor Nachforderung vom Finanzamt

Von einer möglichen Nachforderung durch das Finanzamt sind jene ArbeitnehmerInnen betroffen, die den Familienbonus bereits monatlich beanspruchen, beim Steuerausgleich aber nicht mehr extra beantragen. Eine Aktivierung ist auch in diesem Fall nochmals notwendig. Der Familienbonus muss beim Lohnsteuerausgleich immer beantragt werden, wenn man ihn für das betroffene Jahr geltend machen möchte.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus haben, können vom Kindermehrbetrag profitieren. Dieser beträgt auch für das Kalenderjahr 2024 insgesamt 700 Euro pro Kind (zuvor 550 Euro). Der Kindermehrbetrag wird ebenfalls beim Steuerausgleich geltend gemacht.

Das Finanzamt beginnt spätestens ab Ende Februar mit der Bearbeitung der Anträge, da bis zu diesem Zeitpunkt die Jahreslohnzettel übermittelt werden müssen. Wann das Geld nach Einreichung des Steuerausgleichs am Konto landen wird, hat Finanz.at bereits hier berichtet.

Die Nachfrage für den Steuerausgleich ist heuer laut Arbeiterkammer besonders hoch. Was sich beim Lohnsteuerausgleich für das Vorjahr ändert und viele weitere Tipps und Hilfen, findet man hier auf Finanz.at.

Mit der neuen Steuer-App kann man in wenigen Minuten den Steuerausgleich einreichen und sich die Gutschrift vom Finanzamt zurückholen. Durchschnittlich sind über 1.000 Euro möglich. Jetzt App herunterladen und starten!

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Mehr Informationen: Familienbonus Plus

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aktualisiert: 21.01.2025, 07:00 Uhr
News in Steuern
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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