Bereits 2022 wurde der Familienbonus Plus von maximal 1.500 Euro pro Kind auf insgesamt 2.000 Euro für Kinder bis 18 Jahre erhöht. Diese Maßnahme gilt auch für die Veranlagung 2023 (Steuerausgleich), die spätestens ab 01. März 2024 nach Übermittlung der Jahreslohnzettel möglich ist. Für Kinder über 18 Jahre gibt es maximal 650 Euro als Steuerabsetzbetrag. Dieser soll für die Veranlagung 2024 sogar auf 700 Euro ansteigen.
Der Familienbonus Plus kann jedoch auch bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Wer also nicht bis zum Lohnsteuerausgleich im Folgejahr warten möchte, kann bereits pro Monat durch ein höheres Netto- Gehalt vom Familienbonus profitieren. Wer allerdings davon Gebrauch macht, muss den Familienbonus dennoch beim Lohnsteuerausgleich beantragen.
Wann der Steuerausgleich heuer ausgezahlt werden wird, findet man hier in einer Übersicht. Wer die Erklärung selbst einreicht, kann mit über 500 Euro höherer Steuergutschrift rechnen.
Warnung vor Nachforderung vom Finanzamt
Von einer möglichen Nachforderung durch das Finanzamt sind jene ArbeitnehmerInnen betroffen, die den Familienbonus bereits monatlich beanspruchen, beim Steuerausgleich aber nicht mehr extra beantragen. Eine Aktivierung ist auch in diesem Fall nochmals notwendig. Der Familienbonus muss beim Lohnsteuerausgleich immer beantragt werden, wenn man ihn für das betroffene Jahr geltend machen möchte.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus haben, können vom Kindermehrbetrag profitieren. Dieser beträgt auch für das Kalenderjahr 2023 insgesamt 550 Euro pro Kind. Der Kindermehrbetrag wird ebenfalls beim Steuerausgleich geltend gemacht. Für das heurige Jahr steigt er auf 700 Euro an.
Neuerungen beim Lohnsteuerausgleich für 2023
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren von bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren von bis zu 650 Euro gilt auch für 2023.
- Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,2 Prozent erhöht.
- Weitere Absetzbeträge: Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhalt sabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.
- Mit der neuen Steuer-App kann der Lohnsteuerausgleich binnen weniger Minuten durchgeführt und die Rückerstattung vom Finanzamt beantragt werden.
Mehr Informationen: Familienbonus Plus