Nach den Einmalzahlungen und Entlastungen aus dem Anti-Teuerungspaket der letzten Wochen, wird ab 30. September spätestens der Familienbonus aufgerollt. Zusätzlich werden auch Geringverdiener werden neuerlich mit bis zu 500 Euro bzw. 550 Euro pro Kind entlastet.
Entlastung von 2.000 Euro pro Kind
Der Familienbonus wird auf 2.000 Euro erhöht. Diese Maßnahme sollte im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform eigentlich erst 2023 eingeführt und somit ab 2024 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beansprucht werden können.
Aufgrund der Rekordinflation in Österreich wird die Erhöhung des Familienbonus von geplanten 1.750 Euro maximal pro Kind und Jahr auf 2.000 Euro bereits im September in Kraft treten. Zuvor betrug der Bonus maximal 1.500 Euro jährlich und hätte im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform erst später angehoben werden sollen.
Wenn den Familienbonus im Rahmen der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber monatlich berücksichtigt wird, erhält die Summe ab spätestens 30. September rückwirkend bis 01. Januar 2022 aufgerollt. Alle übrigen Anspruchsberechtigten können die Steuerentlastung beim Lohnsteuerausgleich ab 2023 für das gesamte Jahr 2022 beantragen.
Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus somit zukünftig bis zu 2.000 Euro jährlich, für Kinder über 18 Jahren wird der Maximalbetrag von 575 auf 600 Euro angehoben.
550 Euro als Kindermehrbetrag
Für geringe Einkommen wird der Kindermehrbetrag von derzeit 250 Euro auf 550 Euro für das Kalenderjahr 2022 erhöht. Betroffen sind davon jene Personen, die mindestens 30 Tage im Jahr steuerpflichtige aktive Erwerbseinkünfte erzielt haben. Zudem muss Anspruch auf den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag ( AEAB und AVAB) vorliegen.
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Alle Informationen und Voraussetzungen zum Kindermehrbetrag findet man hier auf Finanz.at.
500 Euro Einmalzahlung bei niedrigem Einkommen
Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) für das Jahr 2022 kann auch der neue Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro für ArbeitnehmerInnen beantragt werden. Diese Einmalzahlung wurde als Entlastung für Geringverdiener eingeführt und tritt erstmals ab 2023 in Kraft. PensionistInnen mit Anspruch auf den Pensionsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro haben keinen Anspruch auf diesen Teuerungsabsetzbetrag. Sie haben ihre steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung bereits im September 2022 erhalten.
Mehr Informationen: Familienbonus Plus