Jetzt fix - 500 Euro mehr pro Kind durch höheren Familienbonus

Im September treten neue Anti-Teuerungmaßnahmen für Familien und Geringverdiener in Kraft, die spätestens bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 beansprucht werden können. Konkret erhalten niedrige Einkommen bis zu 500 Euro einmalig und 550 Euro pro Kind, höhere Einkommen werden durch die Erhöhung des Familienbonus zusätzlich entlastet.

30.09.2022, 07:15 Uhr von
Geldbörse
Bildquelle: Finanz.at / Geldbörse

Nach den Einmalzahlungen und Entlastungen aus dem Anti-Teuerungspaket der letzten Wochen, wird ab 30. September spätestens der Familienbonus aufgerollt. Zusätzlich werden auch Geringverdiener werden neuerlich mit bis zu 500 Euro bzw. 550 Euro pro Kind entlastet.

Entlastung von 2.000 Euro pro Kind

Der Familienbonus wird auf 2.000 Euro erhöht. Diese Maßnahme sollte im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform eigentlich erst 2023 eingeführt und somit ab 2024 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beansprucht werden können.

Aufgrund der Rekordinflation in Österreich wird die Erhöhung des Familienbonus von geplanten 1.750 Euro maximal pro Kind und Jahr auf 2.000 Euro bereits im September in Kraft treten. Zuvor betrug der Bonus maximal 1.500 Euro jährlich und hätte im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform erst später angehoben werden sollen.

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Wenn den Familienbonus im Rahmen der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber monatlich berücksichtigt wird, erhält die Summe ab spätestens 30. September rückwirkend bis 01. Januar 2022 aufgerollt. Alle übrigen Anspruchsberechtigten können die Steuerentlastung beim Lohnsteuerausgleich ab 2023 für das gesamte Jahr 2022 beantragen.

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Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus somit zukünftig bis zu 2.000 Euro jährlich, für Kinder über 18 Jahren wird der Maximalbetrag von 575 auf 600 Euro angehoben.

550 Euro als Kindermehrbetrag

Für geringe Einkommen wird der Kindermehrbetrag von derzeit 250 Euro auf 550 Euro für das Kalenderjahr 2022 erhöht. Betroffen sind davon jene Personen, die mindestens 30 Tage im Jahr steuerpflichtige aktive Erwerbseinkünfte erzielt haben. Zudem muss Anspruch auf den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag ( AEAB und AVAB) vorliegen.

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Alle Informationen und Voraussetzungen zum Kindermehrbetrag findet man hier auf Finanz.at.

500 Euro Einmalzahlung bei niedrigem Einkommen

Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) für das Jahr 2022 kann auch der neue Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro für ArbeitnehmerInnen beantragt werden. Diese Einmalzahlung wurde als Entlastung für Geringverdiener eingeführt und tritt erstmals ab 2023 in Kraft. PensionistInnen mit Anspruch auf den Pensionsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro haben keinen Anspruch auf diesen Teuerungsabsetzbetrag. Sie haben ihre steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung bereits im September 2022 erhalten.

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Mehr Informationen: Familienbonus Plus

aktualisiert: 30.09.2022, 08:10 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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