Höhere Familienbeihilfe & Co.: So viel Geld bekommen Familien ab 2024

Durch die Valorisierung der Sozialleistungen und Absetzbeträge, steigt unter anderem die Familienbeihilfe ab 2024 um 9,7 Prozent. Das bringt jährlich bis zu 275 Euro mehr pro Kind - bei mehr Kindern steigt der Betrag nochmals an. Alle neuen Werte und Beträge ab kommendem Jahr findet man hier auf Finanz.at.

16.08.2023, 07:00 Uhr von
Familie
Bildquelle: Finanz.at / Montage / Familie

Die Familienbeihilfe wird - ebenso, wie viele andere Sozialleistungen - seit diesem Jahr an die Inflationshöhe angepasst. Diese Valorisierung wird jährlich erfolgen. So auch im kommenden Jahr 2024, in dem die Leistungen um 9,7 Prozent (voraussichtlich) erhöht werden sollen.

Damit steigen die Familienbeihilfe, Absetzbeträge und weitere Leistungen deutlich an. Als Berechnungszeitraum der Erhöhung gilt die durchschnittliche Inflation von August 2022 bis Juli 2023. Diese liegt nach aktuellen Schätzungen bei 9,7 Prozent.

Neben diese Erhöhung gibt es auch Pläne für eine allgemeine Kindergrundsicherung, die abhängig vom Haushaltseinkommen bis zu 300 Euro mehr Familienbeihilfe pro Monat bringen soll. Wie die neuen Beträge der Familienbeihilfe und der Absetzbeträge aussehen werden, findet man hier in einer Übersicht:

Höhe der monatlichen Familienbeihilfe ab 2024

Alter des Kindes 2024 2025 *
ab Geburt 132,30 Euro 138,40 Euro
ab 3 Jahren 141,50 Euro 148,00 Euro
ab 10 Jahren 164,20 Euro 171,80 Euro
ab 19 Jahren 191,60 Euro 200,40 Euro
* Erhöhung ab 2025 (Valorisierung): + 4,6%
Beträge exklusive Kinderabsetzbetrag (70,90 Euro ab 2025).

Das ergibt pro Jahr eine Erhöhung zwischen 140,40 und 203,28 Euro bei einem Kind - abhängig vom Alter. Gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag, der 2024 ebenfalls um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht werden wird, ergibt das pro Jahr bis zu 275,16 Euro mehr pro Kind.

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Geschwisterstaffelung

Bei zwei oder mehr Kindern mit Anspruch auf die Familienbeihilfe wird zusätzlich eine Geschwisterstaffelung pro Kind ausgezahlt. Diese wird ebenso an die Inflationshöhe valorisiert werden.

Geschwisterstaffel 2024 2025
2 Kinder 8,20 Euro 8,60 Euro
3 Kinder 20,20 Euro 21,10 Euro
4 Kinder 30,70 Euro 32,10 Euro
5 Kinder 37,20 Euro 38,90 Euro
6 Kinder 41,50 Euro 43,40 Euro
7 Kinder + 60,30 Euro 63,00 Euro

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Neue Absetzbeträge ab 2024

So werden die Absetzbeträge ab 2024 ansteigen:

Absetzbetrag 2024 2025
Alleinverdienerabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Kinderabsetzbetrag 67,80 Euro 70,90 Euro
Mehrkindzuschlag 23,30 Euro 24,40 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 954 Euro
Erhöhter Betrag: 1.405 Euro
1.002 Euro
Erhöhter Betrag: 1.475 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 463 Euro
Erhöhter Betrag: 798 Euro
Zuschlag: 752 Euro
487 Euro
Erhöhter Betrag: 838 Euro
Zuschlag: 790 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 35 bis 69 Euro 37 bis 73 Euro

Die Grundlage für diese Werte ist eine Erhöhung (Valorisierung) aufgrund der Inflationshöhe von August 2022 bis Juli 2023 von 9,7 Prozent.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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