Die Familienbeihilfe wird - ebenso, wie viele andere Sozialleistungen - seit diesem Jahr an die Inflationshöhe angepasst. Diese Valorisierung wird jährlich erfolgen. So auch im kommenden Jahr 2024, in dem die Leistungen um 9,7 Prozent (voraussichtlich) erhöht werden sollen.
Damit steigen die Familienbeihilfe, Absetzbeträge und weitere Leistungen deutlich an. Als Berechnungszeitraum der Erhöhung gilt die durchschnittliche Inflation von August 2022 bis Juli 2023. Diese liegt nach aktuellen Schätzungen bei 9,7 Prozent.
Neben diese Erhöhung gibt es auch Pläne für eine allgemeine Kindergrundsicherung, die abhängig vom Haushaltseinkommen bis zu 300 Euro mehr Familienbeihilfe pro Monat bringen soll. Wie die neuen Beträge der Familienbeihilfe und der Absetzbeträge aussehen werden, findet man hier in einer Übersicht:
Höhe der monatlichen Familienbeihilfe ab 2024
Alter des Kindes | 2024 | 2025 * |
---|---|---|
ab Geburt | 132,30 Euro | 138,40 Euro |
ab 3 Jahren | 141,50 Euro | 148,00 Euro |
ab 10 Jahren | 164,20 Euro | 171,80 Euro |
ab 19 Jahren | 191,60 Euro | 200,40 Euro |
Beträge exklusive Kinderabsetzbetrag (70,90 Euro ab 2025).
Das ergibt pro Jahr eine Erhöhung zwischen 140,40 und 203,28 Euro bei einem Kind - abhängig vom Alter. Gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag, der 2024 ebenfalls um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht werden wird, ergibt das pro Jahr bis zu 275,16 Euro mehr pro Kind.
Geschwisterstaffelung
Bei zwei oder mehr Kindern mit Anspruch auf die Familienbeihilfe wird zusätzlich eine Geschwisterstaffelung pro Kind ausgezahlt. Diese wird ebenso an die Inflationshöhe valorisiert werden.
Geschwisterstaffel | 2024 | 2025 |
---|---|---|
2 Kinder | 8,20 Euro | 8,60 Euro |
3 Kinder | 20,20 Euro | 21,10 Euro |
4 Kinder | 30,70 Euro | 32,10 Euro |
5 Kinder | 37,20 Euro | 38,90 Euro |
6 Kinder | 41,50 Euro | 43,40 Euro |
7 Kinder + | 60,30 Euro | 63,00 Euro |
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Neue Absetzbeträge ab 2024
So werden die Absetzbeträge ab 2024 ansteigen:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Die Grundlage für diese Werte ist eine Erhöhung (Valorisierung) aufgrund der Inflationshöhe von August 2022 bis Juli 2023 von 9,7 Prozent.
Mehr Informationen: Familienbeihilfe