Ab Januar 2024 greift bekanntlich die im vergangenen Jahr beschlossene Valorisierung der Sozialleistungen, Absetzbeträge und Familienbeihilfe. Sie werden um satte 9,7 Prozent angehoben und bringen damit vor allem Familien mit Kindern deutlich mehr Geld aufs Konto.
Neben der Familienbeihilfe steigen auch der Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag oder der Alleinverdienerabsetzbetrag. Für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern im Alter von 12 und 14 Jahren bedeutet das etwa pro Jahr 578 Euro mehr Geld. Dieser Betrag setzt sich aus der erhöhten Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Geschwisterstaffelung und dem höheren AEAB zusammen.
Eine Familie mit drei Kindern über 10 Jahren kann mit immerhin 803 Euro mehr pro Jahr rechnen. Monatlich sind das immerhin fast 67 Euro an Beihilfen.
Familienbeihilfe ab 2024 berechnen
Auch Kinderbetreuungsgeld wird erhöht
Insgesamt steigen die Mittel für die Familienbeihilfe ab 2024 um 477 Millionen Euro und das Kinderbetreuungsgeld um 118 Millionen Euro an, wie Familienministerin Raab vor wenigen Tagen in einer Pressekonferenz erklärt. Vor allem die Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes bringt Eltern ein deutlich Plus um Jahresvergleich. Familien mit zwei Kindern ein höheres Kinderbetreuungsgeld - je nach ausgewählter Variante - zwischen 1.000 und 2.000 Euro mehr pro Jahr. Sie profitieren mit am meisten von der Valorisierung.
Höhe der Beihilfe ab 2024
Die Erhöhung um 9,7 Prozent bedeutet einen Mehrbetrag von 140,40 bis 203,28 Euro jährlich bei einem Kind - abhängig vom Alter. Gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag, der 2024 ebenfalls um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht werden wird, ergibt das pro Jahr bis zu 275,16 Euro mehr pro Kind.
Alter des Kindes | 2024 | 2025 * |
---|---|---|
ab Geburt | 132,30 Euro | 138,40 Euro |
ab 3 Jahren | 141,50 Euro | 148,00 Euro |
ab 10 Jahren | 164,20 Euro | 171,80 Euro |
ab 19 Jahren | 191,60 Euro | 200,40 Euro |
Beträge exklusive Kinderabsetzbetrag (70,90 Euro ab 2025).
Auch die Geschwisterstaffelung, die ab zwei oder mehr Kindern gemeinsam mit der Beihilfe ausbezahlt wird, steigt ab kommendem Jahr an.
Geschwisterstaffel | 2024 | 2025 |
---|---|---|
2 Kinder | 8,20 Euro | 8,60 Euro |
3 Kinder | 20,20 Euro | 21,10 Euro |
4 Kinder | 30,70 Euro | 32,10 Euro |
5 Kinder | 37,20 Euro | 38,90 Euro |
6 Kinder | 41,50 Euro | 43,40 Euro |
7 Kinder + | 60,30 Euro | 63,00 Euro |
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Alle neuen Absetzbeträge findet man hier in einer Tabelle:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Weitere Details zur Valorisierung der steuerlichen Absetzbeträge ab 2024 findet man hier.
Auch das Schulstartgeld wird von derzeit 105,80 Euro auf zukünftig 116,06 Euro pro Kind und Jahr angehoben.
Mehr Informationen: Familienbeihilfe