Die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen wurde 2022 beschlossen und bereits heuer erstmals umgesetzt. Nun ist auch der Anpassungsfaktor für das kommende Jahr 2024 mit 1,097 fixiert. Das bedeutet, dass diese Leistungen nun definitiv um die Inflationsrate von August 2022 bis Juli 2023 von 9,7 Prozent ansteigen werden. Das wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 309/2023 kundgemacht.
Das betrifft die Familienbeihilfe, den Mehrkindzuschlag, den Unterhaltsabsetzbetrag, den Alleinverdienerabsetzbetrag, den Pensionistenabsetzbetrag, den Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, die Studienbeihilfe und das Reha- und Krankengeld, sowie das Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld.
Mehr Geld für Familien ab 2024
Die Valorisierung der Familienbeihilfe von 9,7 Prozent ab 2024 bringt jährlich bis zu 275 Euro mehr pro Kind - bei größeren Familien steigt der Betrag nochmals an. Die Höhe der Familienbeihilfe ab 2024 kann mit dem Online-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.
Alter des Kindes | 2024 | 2025 * |
---|---|---|
ab Geburt | 132,30 Euro | 138,40 Euro |
ab 3 Jahren | 141,50 Euro | 148,00 Euro |
ab 10 Jahren | 164,20 Euro | 171,80 Euro |
ab 19 Jahren | 191,60 Euro | 200,40 Euro |
Beträge exklusive Kinderabsetzbetrag (70,90 Euro ab 2025).
Auch die Geschwisterstaffelung wird um diesen Wert erhöht:
Geschwisterstaffel | 2024 | 2025 |
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2 Kinder | 8,20 Euro | 8,60 Euro |
3 Kinder | 20,20 Euro | 21,10 Euro |
4 Kinder | 30,70 Euro | 32,10 Euro |
5 Kinder | 37,20 Euro | 38,90 Euro |
6 Kinder | 41,50 Euro | 43,40 Euro |
7 Kinder + | 60,30 Euro | 63,00 Euro |
Auch der Kinderabsetzbetrag wird 2024 um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht.
Alle neuen Absetzbeträge ab 2024 findet man hier in einer Tabelle. Sie werden im Zuge der Abschaffung der kalten Progression sogar um 9,9 Prozent erhöht. Dafür wird u.a. das dritte Drittel des Entlastungsvolumens verwendet.
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
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Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 267 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 267 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.405 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.475 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Auch die Ausgleichszulage, das Pflegegeld und die Sozialhilfe werden um 9,7 Prozent erhöht werden.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Familienbeihilfe