Die Inflation in Mai liegt laut Schnellschätzung bei 9,0 Prozent, wie die Statistik Austria am Freitag mitteilt. Sie habe sich auf einem hohen Niveau eingebremst und den niedrigsten Stand seit Juni 2022 erreicht. Dennoch sind die Verbraucherpreise weiterhin für viele Haushalte zu hoch und kaum mehr leistbar.
In den nächsten Wochen erhalten hunderttausende Menschen in Österreich weitere Zuschüsse und Bonuszahlungen gegen die Teuerung. So wurde der Familienzuschuss erst in dieser Woche auf weitere Personengruppen, wie ursprünglich angekündigt, erweitert. Auch rund 200.000 PensionistInnen erhalten weitere Zahlungen. Alle Details zu den Zuschüssen findet man hier in einer Übersicht:
Bonus für PensionistInnen
Jene PensionistenInnen mit einer Ausgleichszulage (MindestpensionistInnen) erhalten Ende Juni den Differenzbetrag zum Pensionsbonus. Dieser wurde bereits im März 2023 ausbezahlt. Aufgrund eines Berechnungsfehlers wird die Differenz zum eigentlich Betrag von 333 Euro nachträglich ausbezahlt.
Als Grundlage wurde nicht die neue Höhe der Ausgleichszulage von 1.110 Euro, sondern der zuvor geltende Betrag herangezogen. Damit wurde ein zu geringer Bonus an MindestpensionistInnen ausbezahlt.
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss bzw. Energiebonus zur Abfederung der gestiegenen Wohn- und Heizkosten in Österreich läuft in weiteren Bundesländern aus. In Wien und Niederösterreich kann der Antrag nur noch bis Ende Juni 2023 eingereicht werden. In Wien profitiert man von 200 Euro, in Niederösterreich immer von einem 150-Euro-Zuschuss.
Die Auszahlung der 400 Euro als Wohn- und Heizkostenzuschuss in Oberösterreich und der Steiermark laufen hingegen bereits auf Hochtouren. In Oberösterreich wurde zudem die Antragsfrist auf Ende Juli ausgeweitet.
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Familienzuschuss erweitert
Der Familienzuschuss von 60 Euro pro Monat ab Juli wird, wie bereits zuvor angekündigt, erweitert. Neben BezieherInnen von Sozialhilfe und Mindestsicherung erhalten nun auch Arbeitslose und Notstandshilfe-BezieherInnen pro Kind 60 Euro monatlich. Die Auszahlung beginnt ab Juli 2023 und gilt bis Ende 2024. In Summe ergibt das also 1.080 Euro pro Kind extra.
Alleinverdiener- und AlleinerzieherInnen
Auch Alleinverdiener- und AlleinerzieherInnen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.000 Euro erhalten diesen Zuschuss von 60 Euro pro Kind monatlich.
BezieherInnen von Sozialhilfe und Mindestsicherung
Wer Mindestsicherung oder Sozialhilfe bezieht, jedoch keine Kinder hat, bekommt ab Juli ebenfalls 60 Euro monatlich mehr. Dieser Zuschuss gilt jedoch nur bis Ende 2023. Das ergibt insgesamt 360 Euro pro Person bis Jahresende.
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