Der Familienbonus wurde bereits im Vorjahr auf 2.000 Euro für Kinder bis 18 Jahre und auf 650 Euro für Kinder über 18 Jahre erhöht. Damit sollten Familien bei der Arbeitnehmerveranlagung von zusätzlichen Entlastungen gegen die Teuerung profitieren und steuerlich entlastet werden.
Auch der Kindermehrbetrag für jene Familien, die aufgrund der zu geringen Lohnsteuer nicht vom Familienbonus profitieren können, wurde von 250 auf 550 Euro pro Kind angehoben. Für das heurige Jahr wird er erneut erhöht und beträgt 700 Euro. Beanspruchen kann man diesen erhöhten Bonus beim Lohnsteuerausgleich im kommenden Jahr.
Das bedeutet, dass Familien beim Lohnsteuerausgleich erneut zwischen 550 und 2.000 Euro pro Kind geltend machen und somit von einer höheren Gutschrift durch das Finanzamt profitieren können.
700 Euro pro Kind über 18 Jahre
Nun ist fix, dass gleichzeitig auch der Familienbonus für Kinder über 18 Jahre von 650 auf 700 Euro für das Kalenderjahr 2024 angehoben wird. Wer den Bonus unterjährig bei der Lohnverrechnung geltend macht, profitiert schon jetzt davon. Alle übrigen Familien können sich den Betrag ab 2025 rückwirkend beim Steuerausgleich holen.
Auch die sonstigen Familienleistungen werden aufgrund der Valorisierung für das Jahr 2023 erhöht. Das betrifft unter anderem den Mehrkindzuschlag oder den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag. Für die Veranlagung des heurigen Jahres gelten ebenfalls höhere Beträge aufgrund der Valorisierung.
Der Alleinverdienerabsetzbetrag liegt für ein Kind im heurigen Jahr etwa bei 572 Euro.
Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
---|---|---|---|---|
2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 267 Euro | + 5,0 % |
2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro | + 9,90 % |
2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro | + 5,20 % |
2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
116 Euro pro Kind ab September
Im September wird das jährliche Schulstartgeld an alle Familien mit Kindern im Alter von 6 bis fünfzehn Jahren ausgezahlt. Das Geld kommt gemeinsam mit der Familienbeihilfe aufs Konto. Pro Kind liegt der Betrag aufgrund der jährlichen Erhöhung um die Inflationshöhe heuer bei 116,10 Euro.
150 Euro als Gutschein
Familien mit geringem Einkommen erhalten auch heuer wieder einen Gutschein in Höhe von 150 Euro zum Schulstart. Betroffenen wird ein Info-Schreiben zugeschickt, das zur Abholung vorgelegt werden muss.
Der Gutschein kann nur von 05. August 2024 bis 13. September während der Öffnungszeiten der jeweiligen Abholstellen abgeholt werden. Danach verfällt der Anspruch. Die Einlösung ist bis 12. Oktober 2024 möglich.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Familienbonus Plus