Entlastung: Bis zu 300 Euro für Eltern und Schüler möglich

Eltern von schulpflichtigen Kindern sind oftmals von zusätzlichen finanziellen Belastungen durch Schulveranstaltungen oder -Materialien geplagt. Als Entlastung gibt es heuer wieder diverse Zuschüsse, die bis zu 300 Euro bringen können. Auch das Schulstartgeld wird wieder ausgezahlt. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

11.04.2024, 07:15 Uhr von
Schulstartgeld
Bildquelle: Finanz.at / Canva (Montage) / Schulstartgeld

Für viele Familien sind die Kosten für schulische Veranstaltungen, Sportwochen oder Schulutensilien eine zusätzliche finanzielle Belastung. Auch im heurigen (Schul-)Jahr gibt es daher noch einige Zuschüsse und Förderungen, die ausgezahlt werden können. Einige davon sind nicht in ganz Österreich und nur nach Antragstellung möglich. Andere, wie das Schulstartgeld, werden automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen.

Eine Übersicht der finanziellen Beihilfen und Zuschüsse für Familien bzw. SchülerInnen findet man hier auf Finanz.at.

100 Euro für Sportwochen

Der Sportwochen-100er kann wieder für schulische Veranstaltungen, wie die Sportwoche oder andere Ausflüge, online beantragt werden. Dazu ist ein Bedürftigkeitsnachweis vorzulegen. Die Förderung beträgt bis zu 100 Euro pro SchülerIn und gilt für Kurse im Schuljahr 2023/24. Ein Antrag ist hier auf sportwochen.org möglich.

Schulstartgeld steigt auf 116 Euro

Neben der Familienbeihilfe und den Absetzbeträgen, steigt auch das Schulstartgeld für das heurige Jahr von zuvor 105,80 Euro auf 116,10 Euro pro Kind. Die Auszahlung wird im Herbst gemeinsam mit der Familienbeihilfe für September erfolgen.

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Schulbeihilfen

In Salzburg wird die Unterstützung für Familien bei Schulveranstaltungen seit Jahresbeginn erhöht. Die Förderung beträgt heuer statt 270 Euro bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Damit sollen Familien mit geringem Einkommen gegen die Teuerung entlastet und den Kinder die Teilnahme an Wandertagen, Exkursionen und Schulskikursen oder sonstigen Veranstaltungen ermöglicht werden.

Die Brutto-Einkommensgrenzen für einen Anspruch auf die Förderung von 300 Euro liegen für Familien mit einem Kind bei 2.479,75 Euro pro Monat und für Alleinerziehende mit einem Kind bei 2.479,75 Euro monatlich. Für jedes weitere Kind im Haushalt steigt die Einkommengrenze um 610,40 Euro an. Auch SchülerInnen ohne Erziehungsberechtigte können den Zuschuss erhalten. Für sie liegt die Einkommensgrenze bei 1.640,45 Euro pro Monat. Weitere Details zum Antrag findet man hier auf der Webseite des Landes Salzburg.

In Tirol etwa gibt es zwischen 150 und 200 Euro pro Kind und Kalenderjahr - je nach Einkommenshöhe der Antragsteller. Details zu dieser Beihilfe in Tirol findet man hier online.

In ganz Österreich können Schülerinnen und Schüler ab der 10. Schulstufe zudem die Schulbeihilfe als staatliche Förderung beantragen. Die genaue Höhe der Beihilfe wird dabei aus einem Grundbetrag errechnet, der durch eine zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und das eigene Einkommen der Schülerin oder des Schülers vermindert wird. Hierbei gelten bestimmte Voraussetzungen für den Anspruch auf die Beihilfe. Details dazu findet man hier online.

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Daniel Herndler
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