655 Euro extra pro Kind - Neue Entlastung für Familien kommt

Familien werden ab 01. Januar 2023 zusätzlich gegen die Teuerung entlastet. Insgesamt werden pro Kind bis zu 655 Euro extra ausgezahlt. Bei Geschwistern steigt dieser Betrag zusätzlich an. Das ergibt sich aus höheren Steuerabsetzbeträgen und einer erhöhten Familienbeihilfe. Eine Übersicht der Entlastungen findet man hier auf Finanz.at.

26.12.2022, 08:00 Uhr von
Geld für Familien
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Geld für Familien
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Durch die Anhebung der Sozialleistungen um die Inflationshöhe (Valorisierung), profitieren vor allem Familien. Sie werden durch höhere Steuerabsetzbeträge und die Familienbeihilfe im Jahr 2023 zusätzlich entlastet. Die ab 01. Januar 2023 geltenden Maßnahmen bringen Familien im Schnitt rund 655 Euro pro Kind jährlich.

Ab Januar bis zu 625 Euro mehr Entlastung pro Kind

Die Erhöhung des Familienbonus von bis zu 1.750 Euro pro Kind und Jahr - wie in der öko-sozialen Steuerreform vorgesehen - wurde bereits auf 2.000 Euro angehoben. Zuvor betrug der Bonus maximal 1.500 Euro jährlich für Kinder bis 18 Jahren.

Wenn den Familienbonus im Rahmen der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber monatlich berücksichtigt wird, hat die Summe bereits bis 30. September rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2022 aufgerollt erhalten. Alle übrigen Anspruchsberechtigten können die Steuerentlastung beim Lohnsteuerausgleich ab 2023 für das gesamte Jahr 2022 beantragen.

Mit dieser neuen Steuer-App kann der Lohnsteuerausgleich bereits ab 01. Januar 2023 abgeschickt werden. Dadurch wird der Steuerausgleich deutlich schneller bearbeitet und durchschnittlich ein deutlich höherer Betrag ausgezahlt.

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Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus somit zukünftig bis zu 2.000 Euro jährlich, für Kinder über 18 Jahren wird der Maximalbetrag auf 650 Euro pro Jahr angehoben.

Familienbeihilfe steigt nun jährlich an

Die Familienbeihilfe steigt aufgrund der beschlossenen Valorisierung der Sozialleistungen ab 2023 um 5,8 Prozent. So erhält man für ein Kind ab 10 Jahren beispielsweise ab Januar um 8,20 Euro mehr pro Monat. Auch der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe monatlich ausgezahlt wird, steigt um 5,8 Prozent. Das ergibt ein Plus von insgesamt 139 Euro pro Kind.

Höhe der Familienbeihilfe pro Monat

Alter des Kindes 2022 2023
ab Geburt 114 Euro 120,61 Euro
ab 3 Jahren 121,90 Euro 128,97 Euro
ab 10 Jahren 141,50 Euro 149,70 Euro
ab 19 Jahren 165,10 Euro 174,68 Euro

Geschwisterstaffelung

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Bei zwei oder mehr Kindern mit Anspruch auf die Familienbeihilfe wird zusätzlich eine Geschwisterstaffelung pro Kind ausgezahlt. Diese wird ebenso an die Inflationshöhe valorisiert werden.

Geschwisterstaffel 2022 2023
2 Kinder 7,10 Euro 7,51 Euro
3 Kinder 17,40 Euro 18,41 Euro
4 Kinder 26,50 Euro 28,04 Euro
5 Kinder 32,00 Euro 33,86 Euro
6 Kinder 35,70 Euro 37,77 Euro
7 Kinder + 52,00 Euro 55,02 Euro

Familienbeihilfe 2023 berechnen

Auch der Kinderabsetzbetrag wird 2023 um 5,8 Prozent von 58,40 Euro (2022) auf 61,79 Euro pro Kind monatlich erhöht.

Aus diesen Erhöhungen - konkret dem Familienbonus, der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag - ergibt sich ein jährliches Plus von 655 Euro für ein Kind im Alter von 10 Jahren.

Mehrkindzuschlag und Familienzeitbonus ebenfalls erhöht

Ebenfalls erhöht werden der Mehrkindzuschlag und der Familienzeitbonus:

Anspruch auf den Mehrkindzuschlag haben jene Familien mit drei oder mehr Kindern. Dieser kann Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung beantragt werden. Er beträgt monatlich 20 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Ab 2023 steigt der Mehrkindzuschlag auf 21,19 Euro an.

Der Familienzeitbonus für Väter, die sich nach der Geburt um das Kind kümmern ("Papamonat"), beträgt derzeit 22,60 Euro täglich und wird auf das allfällige spätere Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Der Familienzeitbonus wird ab Januar 2023 auf 23,91 Euro angehoben.

Kindermehrbetrag steigt auf 550 Euro pro Kind

Für BezieherInnen niedriger Einkommen wird der Kindermehrbetrag von derzeit 250 Euro auf 550 Euro für das Jahr 2022 erhöht. Betroffen sind davon jene Personen, die mindestens 30 Tage im Jahr steuerpflichtige aktive Erwerbseinkünfte erzielt haben. Zudem muss Anspruch auf den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag (AEAB und AVAB) vorliegen.

Alleinverdiener- und AlleinerzieherInnen profitieren von höherem Absetzbetrag

Auch der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) wird ab Januar 2023 erhöht werden. Er beträgt derzeit 494 Euro pro Jahr bei einem Kind. Für das zweite Kind wird er um 175 Euro auf 669 Euro pro Jahr. Für das dritte und jedes weitere Kind steigt er um weitere 220 Euro an.

Ab Januar 2023 soll auch dieser Betrag um 5,8 Prozent steigen und demnach für ein Kind statt 494 Euro zukünftig 522,65 Euro pro Jahr betragen. Beantragt wird der Absetzbetrag ebenfalls beim Lohnsteuerausgleich rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr. Mit der neuen Steuer-App kann auch der Alleinverdienerabsetzbetrag schnell und unkompliziert beansprucht werden.

Alle Details zum Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) findet man hier auf Finanz.at.

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Mehr Informationen: Familienbeihilfe

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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