Durch die Anhebung der Sozialleistungen um die Inflationshöhe (Valorisierung), profitieren vor allem Familien. Sie werden durch höhere Steuerabsetzbeträge und die Familienbeihilfe im Jahr 2023 zusätzlich entlastet. Die ab 01. Januar 2023 geltenden Maßnahmen bringen Familien im Schnitt rund 655 Euro pro Kind jährlich.
Ab Januar bis zu 625 Euro mehr Entlastung pro Kind
Die Erhöhung des Familienbonus von bis zu 1.750 Euro pro Kind und Jahr - wie in der öko-sozialen Steuerreform vorgesehen - wurde bereits auf 2.000 Euro angehoben. Zuvor betrug der Bonus maximal 1.500 Euro jährlich für Kinder bis 18 Jahren.
Wenn den Familienbonus im Rahmen der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber monatlich berücksichtigt wird, hat die Summe bereits bis 30. September rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2022 aufgerollt erhalten. Alle übrigen Anspruchsberechtigten können die Steuerentlastung beim Lohnsteuerausgleich ab 2023 für das gesamte Jahr 2022 beantragen.
Mit dieser neuen Steuer-App kann der Lohnsteuerausgleich bereits ab 01. Januar 2023 abgeschickt werden. Dadurch wird der Steuerausgleich deutlich schneller bearbeitet und durchschnittlich ein deutlich höherer Betrag ausgezahlt.
Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus somit zukünftig bis zu 2.000 Euro jährlich, für Kinder über 18 Jahren wird der Maximalbetrag auf 650 Euro pro Jahr angehoben.
Familienbeihilfe steigt nun jährlich an
Die Familienbeihilfe steigt aufgrund der beschlossenen Valorisierung der Sozialleistungen ab 2023 um 5,8 Prozent. So erhält man für ein Kind ab 10 Jahren beispielsweise ab Januar um 8,20 Euro mehr pro Monat. Auch der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe monatlich ausgezahlt wird, steigt um 5,8 Prozent. Das ergibt ein Plus von insgesamt 139 Euro pro Kind.
Höhe der Familienbeihilfe pro Monat
Alter des Kindes | 2022 | 2023 |
---|---|---|
ab Geburt | 114 Euro | 120,61 Euro |
ab 3 Jahren | 121,90 Euro | 128,97 Euro |
ab 10 Jahren | 141,50 Euro | 149,70 Euro |
ab 19 Jahren | 165,10 Euro | 174,68 Euro |
Geschwisterstaffelung
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Bei zwei oder mehr Kindern mit Anspruch auf die Familienbeihilfe wird zusätzlich eine Geschwisterstaffelung pro Kind ausgezahlt. Diese wird ebenso an die Inflationshöhe valorisiert werden.
Geschwisterstaffel | 2022 | 2023 |
---|---|---|
2 Kinder | 7,10 Euro | 7,51 Euro |
3 Kinder | 17,40 Euro | 18,41 Euro |
4 Kinder | 26,50 Euro | 28,04 Euro |
5 Kinder | 32,00 Euro | 33,86 Euro |
6 Kinder | 35,70 Euro | 37,77 Euro |
7 Kinder + | 52,00 Euro | 55,02 Euro |
Familienbeihilfe 2023 berechnen
Auch der Kinderabsetzbetrag wird 2023 um 5,8 Prozent von 58,40 Euro (2022) auf 61,79 Euro pro Kind monatlich erhöht.
Aus diesen Erhöhungen - konkret dem Familienbonus, der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag - ergibt sich ein jährliches Plus von 655 Euro für ein Kind im Alter von 10 Jahren.
Mehrkindzuschlag und Familienzeitbonus ebenfalls erhöht
Ebenfalls erhöht werden der Mehrkindzuschlag und der Familienzeitbonus:
Anspruch auf den Mehrkindzuschlag haben jene Familien mit drei oder mehr Kindern. Dieser kann Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung beantragt werden. Er beträgt monatlich 20 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Ab 2023 steigt der Mehrkindzuschlag auf 21,19 Euro an.
Der Familienzeitbonus für Väter, die sich nach der Geburt um das Kind kümmern ("Papamonat"), beträgt derzeit 22,60 Euro täglich und wird auf das allfällige spätere Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Der Familienzeitbonus wird ab Januar 2023 auf 23,91 Euro angehoben.
Kindermehrbetrag steigt auf 550 Euro pro Kind
Für BezieherInnen niedriger Einkommen wird der Kindermehrbetrag von derzeit 250 Euro auf 550 Euro für das Jahr 2022 erhöht. Betroffen sind davon jene Personen, die mindestens 30 Tage im Jahr steuerpflichtige aktive Erwerbseinkünfte erzielt haben. Zudem muss Anspruch auf den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag (AEAB und AVAB) vorliegen.
Alleinverdiener- und AlleinerzieherInnen profitieren von höherem Absetzbetrag
Auch der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) wird ab Januar 2023 erhöht werden. Er beträgt derzeit 494 Euro pro Jahr bei einem Kind. Für das zweite Kind wird er um 175 Euro auf 669 Euro pro Jahr. Für das dritte und jedes weitere Kind steigt er um weitere 220 Euro an.
Ab Januar 2023 soll auch dieser Betrag um 5,8 Prozent steigen und demnach für ein Kind statt 494 Euro zukünftig 522,65 Euro pro Jahr betragen. Beantragt wird der Absetzbetrag ebenfalls beim Lohnsteuerausgleich rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr. Mit der neuen Steuer-App kann auch der Alleinverdienerabsetzbetrag schnell und unkompliziert beansprucht werden.
Alle Details zum Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Familienbeihilfe