Je nach Pflegestufe bzw. Pflegebedarf wird das monatliche Pflegegeld an alle Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Die Höhe wird seit 2023 jährlich valorisiert. Die Grundlage für die Anhebung 2025 ist eine rollierende Inflation von 4,6 Prozent. Auch andere Familien- und Sozialleistungen steigen um diesen Wert - etwa die Familienbeihilfe.
Von dieser Pflegegeld-Erhöhung sind in Österreich laut Angaben des BMF rund 470.000 Menschen betroffen. Die neue Tabelle ab 01. Januar 2025 sieht, wie folgt, aus:
Tabelle 2024 und 2025
Plegestufe | Betrag 2024 | Betrag 2025 |
---|---|---|
Stufe 1 Monatl. Pflegebedarf mehr als 65 Stunden |
192,00 Euro | 200,80 Euro |
Stufe 2 Monatl. Pflegebedarf mehr als 95 Stunden |
354,00 Euro | 370,30 Euro |
Stufe 3 Monatl. Pflegebedarf mehr als 120 Stunden |
551,60 Euro | 577,00 Euro |
Stufe 4 Monatl. Pflegebedarf mehr als 160 Stunden |
827,10 Euro | 865,20 Euro |
Stufe 5 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand |
1.123,30 Euro | 1.175,00 Euro |
Stufe 6 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden bei regelmäßiger Betreuung bei Tag und Nacht oder dauernder Anwesenheit einer Pflegeperson (24 Stunden) |
1.569,00 Euro | 1.641,20 Euro |
Stufe 7 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden wenn keine "zielgerichtete" Bewegungen der Extremitäten möglich |
2.061,80 Euro | 2.156,60 Euro |
Die Höhe des neuen Auszahlungsbetrages ab 2025 kann mit dem neuen Pflegegeld-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.
"Pflegebonus" steigt ebenfalls an
Neben dem Pflegegeld wird auch der Angehörigenbonus von derzeit 125 Euro pro Monat (1.500 Euro jährlich) erhöht. Dieser Bonus wird seit Juli 2023 an alle Anspruchsberechtigten unter Einhaltung der Voraussetzungen ausgezahlt. Die neue Höhe des Angehörigenbonus ab 2025 liegt bei 130,75 Euro monatlich bzw. 1.569 Euro pro Jahr für pflegende Angehörige.
Jene Personen, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 zu Hause pflegen und sich aufgrunddessen in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, profitieren von diesem "Pflegebonus".
Vorausgesetzt werden etwa die Pflegestufe 4 oder höher und eine maximale Einkommenshöhe. Alle Details und Voraussetzungen für den Angehörigenbonus findet man hier auf Finanz.at.
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Mehr Informationen: Pflegegeld