Video: Anti-Teuerungspaket 2022
Diese Einmalzahlungen und Entlastungen werden 2022 im Rahmen des Anti-Teuerungspakets noch ausgezahlt.
Das Entlastungspaket gegen die Teuerung ist fix! Die Regierung hat sich gemeinsam mit Sozialpartner zu Maßnahmen geeinigt, die den Österreicherinnen und Österreichern durch die Rekord- Inflation helfen sollen. Neben der Erhöhung des Klimabonus, sollen auch bestimmte Sozialleistungen erhöht und die kalte Progression abgeschafft werden.
Bereits im April ließ Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) mit einer Ansage zur Abschaffung der kalten Progression bis 2023 aufhorchen. Ein Thema, das seit Jahrzehnten in Wahlkämpfen versprochen und gefordert, aber nie umgesetzt wurde. Aufgrund der Rekord-Inflation und den steigenden Preisen für Lebensmittel, Energie und Wohnen, soll die Abschaffung dieser "schleichenden Steuererhöhung" nun doch kommen und endlich Entlastung bringen.
Kalte Progression wird teilweise abgeschafft
Die progressiven Steuertarife sollen nach Schweizer Vorbild an die Inflation angepasst werden. Damit bliebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto im Börserl.
Wird das Einkommen an die Preiserhöhungen, etwa für Lebensmittel, Energie oder Wohnen, angepasst, kann man sich bei gleichbleibenden Steuertarifen dennoch nicht mehr leisten. Im Gegenteil: Netto bleibt den ArbeitnehmerInnen weniger übrig, denn die Gehaltserhöhung wird von der höheren Steuerstufe "aufgefressen". Damit soll vor allem für die unteren Steuerstufen nun Schluss sein.
Von der Abschaffung der kalten Progression wird nur die höchste Steuerstufe von 55 Prozent ab einem Einkommen von einer Million Euro pro Jahr ausgenommen.
Alle Steuertarife der Lohnsteuertabelle in Österreich findest du hier auf Finanz.at.
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Laut parlamentarischem Budgetdienst soll die kalte Progression in Österreich zwischen den Jahren 2017 und 2019 zu insgesamt zwei Milliarden Euro an Mehreinnahmen für den Staat geführt haben. Darauf sollte man als Regierung nicht verzichten, weshalb eine Abschaffung bisher nur versprochen, aber nie wirklich umgesetzt wurde. Mit dem neuen Entlastungspaket gegen die Teuerung soll dieser langersehnte Schritt nun doch folgen.
Absetzbeträge und Sozialleistungen werden valorisiert
Gleichzeitig sollen auch die Steuerabsetzbeträge valorisert - also an die Inflation angepasst - werden, was kleinere Einkommen entlasten soll. Davon sollen letztlich auch Sozialleistungen für Familien und Arbeitslose betroffen sein, wie Finanz.at berichtet hat.
Konkret bedeutet das, dass bestimmte Sozialleistungen, wie die Familienbeihilfe, erhöht werden sollen. Bezieher von Mindestsicherung (Sozialhilfe) und Arbeitslosengeld erhalten im September eine Einmalzahlung von 300 Euro.
CO2-Bepreisung auf Oktober verschoben
Wie Finanz.at bereits berichtet hat, wird die Einführung der CO2-Bepreisung - also die neue CO2-Steuer - auf Oktober verschoben. Durch sie würden die ohnehin schon stark gestiegenen Spritpreise neuerlich um bis zu 9 Cent pro Liter erhöht werden. Weitere Informationen zur CO2-Steuer findet man hier.
Klimabonus von 500 Euro für alle
Ebenfalls bereits bekannt ist die einmalige Erhöhung des Klimabonus auf 500 Euro für alle Anspruchsberechtigten über 18 Jahre und 250 Euro für alle bis 18 Jahre. Die Auszahlung wird antragslos ab Oktober erfolgen. Ab nächstem Jahr wird die Höhe anhand des Wohnortes berechnet und zwischen 100 und 200 Euro betragen. Alle Informationen inklusive Klimabonus-Karte findet man hier.
Hier findest du ein Video mit allen Infos und News zum Klimabonus und dem CO2-Preis in Österreich.
Familienbonus wird erhöht
Die Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro pro Jahr und Kind wird vorgezogen. Damit soll auch die Mittelschicht profitieren und entlastet werden.
Der Kindermehrbetrag wird ebenfalls um 100 Euro angehoben. Das wird vor allem einkommensschwache Familien mit Kinder zusätzlich entlasten, da diese zu wenig Lohnsteuer zahlen, um vom Familienbonus profitieren zu können.
Erhöhung der Familienbeihilfe
Im August soll eine einmalige Erhöhung der Familienbeihilfe um 180 Euro erfolgen. Eine weitere Valorisierung der Familienbeihilfe folgt. Damit könnte der Betrag langfristig an die Inflationshöhe angepasst und erhöht werden.
Alle Maßnahmen zur Entlastung von Familien findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Kalte Progression