Klimabonus und Teuerungsbonus - 500 Euro
Noch immer haben tausende Personen in Österreich keinen Klima- und Teuerungsbonus von bis zu 500 Euro erhalten, obwohl sie den Voraussetzungen dafür entsprechen.
Personen, die zwar eine Meldebestätigung, nicht aber eine Hauptwohnsitzmeldung in Österreich vorweisen können, haben bislang keine Auszahlung des Klimabonus und Teuerungsbonus erhalten. Dazu zählen unter anderem auch obdachlose Menschen in Österreich.
Auch Neugeborene, die im Laufe des Kalenderjahres 2022 geboren wurden, haben bei der ersten Auszahlung im September noch keinen Klimabonus erhalten. Das trifft auch auf zugezogene Personen, die zu dem für die Auszahlung relevanten Stichtag im Juli 2022 noch keine 183 Tage in Österreich wohnhaft gewesen sind, zu. Sie werden allesamt bei einer erneuten Auszahlungswelle im Februar berücksichtig werden, wie es aus dem Klimaministerium heißt.
Die Grundvoraussetzung für den Erhalt des Bonus ist (nicht nur für die Auszahlung im Jahr 2022), dass man mindestens 183 Tage pro Kalenderjahr in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Alle Details zum Klimabonus findet man hier auf Finanz.at.
Energiekostenausgleich - 150 Euro
Die Frist für einen Antrag auf Energiekostenausgleich von 150 Euro als Gutschein für die Stromrechnung ist mit 31. Oktober abgelaufen. Von nun an kann der Betrag bis spätestens 31. März 2023 geltend gemacht bzw. eingelöst werden. Nach diesem Datum können keine Gutscheine mehr entgegengenommen werden.
Als Voraussetzung für den Energiekostenausgleich gilt, dass man an der genannten Wohnadresse gemeldet ist und der Vertrag mit dem Stromanbieter auf den Namen des Antragstellers läuft. Zudem darf das maximale Brutto-Jahreseinkommen 55.000 Euro bzw. 110.000 Euro bei Mehrpersonenhaushalten nicht überschreiten.
Teuerungsprämie - 3.000 Euro
Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 kann jeweils eine Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden. Dabei unterliegen 2.000 Euro nur geringen und die zusätzlichen 1.000 Euro strengeren Voraussetzungen.
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Die Beträge sind für ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber abgabenfrei – es fallen somit weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträgen an.
Alle Details zur Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro findet man hier auf Finanz.at.
Weitere Zahlungen ab 2023
Ab Januar 2023 werden neben der Abschaffung der kalten Progression, der Senkung von Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer und der Valorisierung der Sozialleistungen weitere Entlastungszahlungen in Kraft treten.
Doppelte Pendlerpauschale: Aufgrund der hohen Energie- und Spritpreise im Zuge der Teuerung, werden Pendlerinnen und Pendler seit Mai 2022 mit einer erhöhten Pendlerpauschale zusätzlich entlastet. Die Pendlerpauschale wird von Mai 2022 bis Juni 2023 verdoppelt, der Pendlereuro vervierfacht. Wer seine Pendlerpauschale nicht über die Lohnverrechnung monatlich erhält, kann diese beim Lohnsteuerausgleich rückwirkend geltend machen.
>> zum Pendlerrechner 2023
Teuerungsabsetzbetrag: Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen können den Teuerungsabsetzbetrag beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 rückwirkend geltend machen.
Pensionsbonus: Ab März 2023 wird ein Pensionsbonus von bis zu 500 Euro – abhängig von der jeweiligen Brutto-Monatspension – ausgezahlt werden. Weitere Details zur Pensionserhöhung und dem Pensionsbonus 2023 findet man hier.
>> zum Pensionsrechner 2023
Familienbonus und Kindermehrbetrag: Der Familienbonus steigt für das Jahr 2022 rückwirkend bis 01. Januar auf 2.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren. Für ältere Kinder liegt er zukünftig bei 650 Euro pro Jahr. Auch der Kindermehrbetrag wird auf 550 Euro angehoben. Diese Zahlungen können bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 geltend gemacht werden.
Mehr Informationen: Inflation