Im September werden, nach ersten Entlastungen im August u.a. für Familien (Sonder- Familienbeihilfe von 180 Euro pro Kind), weitere Zahlungen an mehrere Personengruppen ausgeschüttet, um die Preissteigerungen abzufedern.
Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus von 500 Euro
Der für Oktober geplante Klimabonus (250 Euro) und der Anti-Teuerungsbonus (250 Euro) werden bereits im September an alle Personen überwiesen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at. Das ergibt einen Gesamtbetrag von 500 Euro für alle über 18-Jährigen. Kinder unter 18 Jahren erhalten die Hälfte des Betrags. Personen ab einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro brutto müssen den Bonus versteuern.
Anspruch auf den Klimabonus haben alle Personen, die mindestens 183 Tage im Jahr 2022 in Österreich gemeldet waren. Die Auszahlung läuft seit 25. August und wird bis Ende September abgeschlossen sein.
Familienbonus wird erhöht
Aufgrund der hohen Inflation wird die in der öko-sozialen Steuerreform geplante Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro vorgezogen. Bis zum 18. Geburtstag des Kindes beträgt die maximale Höhe demnach 2.000 Euro statt bisher 1.750 jährlich. Ab dem 18. Geburtstag sind es zukünftig 600 Euro statt 575 Euro pro Kind. Diese Erhöhung gilt ab 30. September 2022.
Wird der Familienbonus unterjährige über den Arbeitgeber in der Lohnverrechnung berücksichtigt, erfolgt die Auszahlung bereits im Jahr 2022 automatisch. Ist das nicht der Fall, kann die Erhöhung mit der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) ab Anfang 2023 rückwirkend beansprucht werden.
Die Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro kann somit rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2022 aufgerollt werden. Zusätzlich wird auch der Kindermehrbetrag von 450 auf 550 Euro rückwirkend erhöht.
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Teuerungsausgleich von 300 Euro
Im September erhalten neben Arbeitslosen und Sozialhilfe-Bezieher auch Ausgleichszulagenbezieher bzw. Mindestpensionisten einen Bonus von einmalig 300 Euro als Teuerungsausgleich.
Diesen Teuerungsausgleich erhalten alle Personen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe), Ausgleichszulagen, Sozialhilfe (Mindestsicherung), Umschulungsgeld, Stipendien, Studienbeihilfe Übergangsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen.
500 Euro für kleine und mittlere Pensionen
Personen, die eine kleine oder mittlere Pensionen beziehen, erhalten eine Einmalzahlung als Entlastung gegen die hohe Teuerung. Bei einer Pension zwischen 1.139 Euro und 1.566 Euro netto pro Monat werden 500 Euro einmalig fällig. Ab diesem Betrag sinkt der Bonus bis zu einem Einkommen von monatich 1.812 Euro netto - ab diesem Betrag wird keine Einmalzahlung mehr überwiesen.
Ab 2023 werden PensionistInnen zudem eine deutliche Pensionserhöhung erhalten. Nach einer ersten Schätzung ergibt sich aus der Inflationsrate eine Pensionserhöhung ab 2023 von mindestens 5,8 Prozent. Der Pensionistenverband fordert jedoch deutlich höhere Steigerungen. Man sehe derzeit eine Anpassung um 10 Prozent als "realistische Verhandlungsbasis". Auch Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) bezeichnete zuletzt eine Erhöhung um 8 bis 10 Prozent als notwendig.
100 Euro Schulstartgeld im September
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für September wird zudem das jährliche Schulstartgeld von 100 Euro pro Kind überwiesen. Dieses steht allen Kindern im Alter von sechs bis 15 Jahren zu und soll den Kauf von Schulartikeln erleichern. Die Auszahlungstermine der Familienbeihilfe findet man hier auf Finanz.at.
Bis 23. September kann zudem der Schulstartpaket-Gutschein von 120 Euro pro Kind abgeholt werden. Er kann bis 01. Oktober bei bestimmten Geschäften eingelöst werden, um Schulmaterial zu erwerben. Anspruch darauf haben Familien, die Sozialhilfe (Mindestsicherung) beziehen.
Mehr Informationen: Klimabonus