Wie schon im Jahr 2022 werden auch im kommenden Jahr 2023 weitere Einmalzahlungen, Entlastungen und weitere Zuschüsse in Kraft treten.
Steuersenkungen ab Januar
Durch die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer – die zweite Stufe sinkt auf 30 Prozent, die dritte Stufe auf 41 Prozent – steigt damit auch der Netto-Betrag für alle SteuerzahlerInnen. ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen profitieren gleichermaßen von dieser Steuersenkung. Sie wurde bereits in der öko-sozialen Steuerreform beschlossen.
Die Abschaffung der kalten Progression bringt mit 01. Januar 2023 zudem neue Grenzwerte für die Lohnsteuertabelle. Konkret bedeutet das, dass die Grenzwerte der Steuerstufen an die Inflation angepasst werden. Die ersten beiden Steuerstufen werden dabei stärker reduziert – der Spitzensteuersatz bleibt unverändert. Diese Anpassung erfolgt ab 2023 jährlich und bringt nochmals ein höheres Netto-Einkommen für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
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Für Unternehmen wird ab 01. Januar 2023 auch die Körperschaftsteuer (KöSt.) von 25 auf 24 Prozent reduziert. Der Gewinnfreibetrag wird für die Veranlagung für das Jahr 2022 von bisher 13 auf 15 Prozent erhöht.
Mehr Geld beim Steuerausgleich
Durch die Anhebung des Familienbonus auf bis zu 2.000 Euro pro Kind jährlich als Steuergutschrift, steigt die mögliche Auszahlung bei der Arbeitnehmerveranlagung für viele Steuerzahler deutlich an. Für geringe Einkommen wurde der Kindermehrbetrag auf 550 Euro erhöht und der neue Teuerungsabsetzbetrag von abermals bis zu 500 Euro eingeführt. Diese sind beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 erstmals zu beantragen.
Die durchschnittliche Rückerstattung wird für das kommende Jahr deutlich ansteigen. Im Jahr 2022 lag die Höhe noch bei etwas mehr als 700 Euro pro Antrag.
Kürzere Wartezeit und höhere Rückerstattung
In der Vergangenheit kam es bei der Rückzahlung der Summe aus dem Steuerausgleich immer wieder zu langen Wartezeiten für ArbeitnehmerInnen. Die maximale Bearbeitungsdauer beim zuständigen Finanzamt Österreich beträgt sechs Monate.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mit der neuen Steuer-App kann der Antrag nicht nur schneller eingereicht, sondern auch bereits ab 01. Januar 2023 und somit deutlich früher gestellt werden. Das beschleunigt die Auszahlung des Betrags und erhöht die durchschnittliche Rückerstattung.
Von höheren Sozialleistungen profitieren vor allem Familien
Ab Januar gilt auch erstmals die Valorisierung der Sozialleistungen. Konkret bedeutet das, dass Leistungen, wie etwa die Familienbeihilfe, das Krankengeld oder Kinderbetreuungsgeld an die Inflation gekoppelt und ihre Auszahlungsbeträge somit ansteigen werden. Für Familien bringt das pro Kind eine um 5,8 Prozent höhere Familienbeihilfe pro Monat. Auch der Kinderabsetzbetrag wird erhöht.
Für eine Familie mit zwei Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren bringt diese Erhöhung also ein Plus von 25 Euro pro Monat.
Höhere Pension und mehr Netto vom Brutto
Die gesetzliche geregelte Pensionserhöhung von 5,8 Prozent tritt ebenfalls in Kraft. Im März 2023 wird es zusätzlich einen einmaligen Pensionsbonus von bis zu 500 Euro geben. Dieser wird sozial gestaffelt, sodass niedrige Pensionen proportional höher entlastet werden. Zudem wird die Ausgleichszulage um 20 Euro monatlich pauschal erhöht.
200 Euro pro Jahr als Netzkostenzuschuss
Ab 01. Januar tritt für BezieherInnen von geringen Einkommen der Netzkostenzuschuss in Kraft. Konkret soll diese Zuzahlung bis zu 200 Euro pro Haushalt jährlich einbringen. Anspruch haben Personen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation von den Rundfunkgebühren (GIS) befreit sind. Weitere Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Gleichzeitig arbeitet die Regierung noch an einem neuen Netzverlustentgelt. Damit sollen die steigenden Gebühren der Stromerzeuger durch höhere Beschaffungskosten am Energiemarkt abgefedert werden. Die Einführung soll Anfang 2023 erfolgen.
Seit Dezember ist zudem die Strompreisbremse in Kraft getreten. Dieser Zuschuss soll die Stromkosten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jährlich subventionieren. Pro Jahr rechnet man mit rund 500 Euro Entlastung pro Haushalt. Haushalte, die aus mehr als drei Personen bestehen, können ein zusätzliches Kontingent beantragen. Alle Informationen zur Strompreisbremse findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Lohnsteuer