Nachdem im Jahr 2022 bereits diverse Einmalzahlungen und Zuschüsse vom Bund ausgezahlt wurden, werden auch im kommenden Jahr 2023 weitere Entlastungsmaßnahmen umgesetzt, die Personen in Österreich finanziell gegen die Teuerung unterstützen sollen. Diese Zahlungen kommen im nächsten Jahr:
500 Euro automatisch durch Strompreisbremse
Seit 01. Dezember gilt in Österreich die Strompreisbremse ("Stromkostenzuschuss"). Diese wird erstmals auf der Jahresabrechnung schlagend und automatisch – also antragslos – angewendet werden. Dabei werden die Stromkosten für ein Jahres-Kontingent von 2.900 kWh bis zu einem unteren Schwellwert von 10 Cent und einem oberen Grenzwert von 40 Cent pro kWh subventioniert. In Summe soll diese Entlastung pro Haushalt jährlich bis zu 500 Euro einbringen.
Die Strompreisbremse gilt dabei auch für das gesamte Kalenderjahr 2023 und endet im Juni 2024. Somit wird auch der Stromverbrauch für das kommende Jahr vom Bund finanziell gestützt.
200 Euro Netzkostenzuschuss ab Januar
Bereits im Januar tritt der Netzkostenzuschuss in Kraft, der vor allem geringe Einkommen mit zusätzlich bis zu 200 Euro jährlich entlasten soll. Diese Maßnahme ist allen Personen vorbehalten, die von den Rundfunkgebühren (GIS) befreit sind.
Zudem arbeitet die Regierung derzeit an der Umsetzung eines Netzverlustentgelts, das die steigenden Gebühren der Stromerzeuger durch höhere Beschaffungskosten am Energiemarkt abfedern soll. Wann diese Maßnahme konkret in Kraft treten wird, ist noch unklar – es soll jedenfalls noch im Jahr 2023 geschehen.
Klimabonus im Februar und Oktober 2023
Der Klimabonus sorgte im Jahr 2022 für viele Kontroversen. Die Auszahlung wurde zunächst um einen Monat vorgezogen, die Höhe auf 250 Euro angehoben und durch den zusätzlichen Teuerungsbonus von abermals bis zu 250 Euro letztlich sogar verdoppelt. Dabei haben jedoch längst nicht alle Anspruchsberechtigten Personen in Österreich diese Einmalzahlung erhalten.
Daher soll bereits im Februar eine erneute Auszahlung des Klimabonus nach den geltenden Kriterien von 2022 erfolgen. Jene Personen, die bisher keine Auszahlung erhalten haben – darunter Kinder, die im Laufe des Kalenderjahres geboren wurde oder Obdachlose mit Meldebestätigung – sollen davon profitieren.
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Im Oktober wird die reguläre Auszahlung des Klimabonus für 2023 fortgesetzt. Dafür sollen die ursprünglich geplanten Regelungen gelten. Das bedeutet zwischen 100 und 200 Euro je nach Wohnort gestaffelt pro Person. Kinder unter 18 Jahren erhalten bekanntlich die Hälfte des Betrags. Bezahlt wird der Klimabonus aus den Mehreinnahmen durch die CO2-Steuer, die ab 2023 ebenfalls erhöht werden wird.
400 Euro Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss wurde Anfang Dezember von der Bundesregierung angekündigt und soll Haushalte pro Jahr zwischen 200 und 400 Euro als Einmalzahlung entlasten. Das genaue Konzept dafür wird vom Finanzministerium bis Jahresende ausgearbeitet. Der Zuschuss soll dann ab 2023 in Kraft treten und die steigenden Heizkosten abfedern. Geplant ist eine Erhöhung des von den Ländern abgewickelten Heizkostenzuschusses.
Details zum Heizkostenzuschuss
Weniger Steuern, mehr Sozialleistungen
Ab 01. Januar 2023 gelten auch die lange angekündigten und letztlich beschlossenen Steuersenkungen aus der Steuerreform und der Abschaffung der kalten Progression. Das bringt allen Steuerzahlern bzw. Erwerbstätigen in Österreich mehr Netto-Einkommen pro Monat.
Details zur neuen Lohnsteuertabelle 2023
Gleichzeitig werden auch die Sozialleistungen valorisiert – also an die Inflation angepasst. Damit steigen die Leistungen, wie etwa die Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Karenzgeld, Krankengeld und Co. jährlich an.
Hunderte Euro mehr durch steigende Absetzbeträge
Spätestens ab Ende Februar kann auch der Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2022 durchgeführt werden. Mit dieser neuen Steuer-App kann der Steuerausgleich bereits ab 01. Januar eingebracht werden, was die Wartezeit deutlich verkürzt.
Dabei gelten neben der Erhöhung des Familienbonus auf bis zu 2.000 Euro und der Verdoppelung der Pendlerpauschale seit Mai auch neue Absetzbeträge. So können ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen etwa den Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro als Negativsteuer beantragen.
3.000 Euro Teuerungsprämie auch 2023
Die 3.000-Euro-Teuerungsprämie, die Arbeitgeber ihren MitarbeiterInnen steuer- und abgabenfrei auszahlen können, gilt auch für das gesamte Kalenderjahr 2023. Sie kann also nach 2022 noch einmal in Anspruch genommen werden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten.
Unter welchen Voraussetzungen die Teuerungsprämie ausgezahlt werden kann und wann ein Anspruch auf die vollen 3.000 Euro steuerfrei bzw. abgabenfrei besteht, findet man hier auf Finanz.at erklärt.
Details zur Teuerungsprämie 2023
Ob im Jahr 2023 noch zusätzliche Maßnahmen ausgearbeitet und beschlossen werden, ist bisland nicht bekannt.
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