Wie berichtet, werden ab Januar 2024 die Grenzwerte der Lohnsteuertabelle und Einkommensteuerstufen erneut an die Inflation angepasst werden. Konkret werden zwei Drittel der Inflation von Juli 2022 bis Juni 2023 automatisch auf alle Steuerstufen entfallen. Für das übrige Drittel gibt es zwei Modelle, die noch diskutiert werden.
Eines davon - das wohl naheliegendste - sieht eine überproportionale Entlastung der untersten Tarifstufen vor. Das war auch bereits im Jahr 2023 der Fall. Somit steigen die Netto-Bezüge ab kommendem Jahr erneut deutlich an. Verwendet man den Schlüssel des heurigen Kalenderjahres, würden die ersten beiden Tarifstufen um fast 12 Prozent, die weiteren um 6,6 Prozent erhöht werden. Damit wären mehr als 13.000 Euro pro Jahr steuerfrei (2.000 Euro mehr als noch 2022).
Sollte keine Einigung zwischen den Koalitionspartnern ÖVP und Grünen erfolgen, so würde die volle Inflationshöhe von 9,9 Prozent auf alle Steuerstufen entfallen.
Steuerliche Entlastung ab 2024 berechnen
Der Entlastungsrechner von Finanz.at errechnet auf Basis der vorläufigen Werte die Höhe der steuerlichen Entlastungen ab 2024 je Bruttogehalt. Darin inkludiert sind auch die ersten Schätzungen der Valorisierung der Sozialleistungen. Dafür herangezogen wird die Inflation von August 2022 bis Juli 2023.
Ebenfalls ab 2024 gilt die volle Steuersenkung der dritten Stufe der Lohnsteuertabelle von 41 auf 40 Prozent. Der Mischwert von 41 Prozent wurde aufgrund der unterjährigen Senkung von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023 herangezogen. Somit werden auch mittlere Einkommen ab 35.250 Euro zusätzlich entlastet.
Die gesamte Lohnsteuertabelle 2024 auf Basis der vorläufigen Annahme von überproportionaler Entlastung der ersten beiden Tarifstufen findet man hier auf Finanz.at.
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Mehr Informationen: Entlastungsrechner 2024