Höhere Einkommen werden deutlich mehr von den Anti-Teuerungsmaßnahmen im kommenden Jahr profitieren als niedrige Einkommen. Das ergibt eine Berechnung des Momentum Instituts. Bei Geringverdienern würden die Entlastungsmaßnahmen die Teuerung nicht ausgleichen, Einmalzahlungen würden verpuffen, wie Momentum-Ökonom Oliver Picek erklärt. Der Entlastungseffekt für Familien, Pensionstinnen und Pensionisten und jene Personen mit geringem Einkommen werde spätestens im Frühjahr nichts mehr zu spüren sein.
Die Abschaffung der kalten Progression würde Besserverdiener ebenso begünstigen, wie auch die in der öko-sozialen Steuerreform beschlossenen Senkung der Unternehmenssteuern (Körperschaftsteuer). Die KöSt. wird ab 2023 auf 24 Prozent und letztlich im darauffolgenden Jahr auf 23 Prozent gesenkt werden.
749 Euro für höhere Einkommen, 454 Euro für niedrige
Die Analyse der Valorisierung der Sozialleistungen, die Abschaffung der Kalten Progression und die Strompreisbremse ergeben, dass im Jahr 2023 das unterste Einkommensfünftel nur eine Entlastung von insgesamt 454 Euro pro Kopf bringen wird. Das oberste Einkommensfünftel hingegen profitieren von 749 Euro von den Anti-Teuerungsmaßnahmen.
Das Momentum Institut fordert daher eine sozial-gerechtere Verteilung der Maßnahmen, um untere Einkommen stärker zu entlasten. Einkommensschwache Haushalte würden am meisten und der Teuerung leiden und sollten daher auch spürbar mehr von den Anti-Teuerungsmaßnahmen profitieren als höhere Einkommensschichten.
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Die neue Lohnsteuertabelle ab 2023 findet man hier zum Nachlesen.
Entlastungen ab 2023
Neben der Pensionserhöhung, die bei MindestpensionistInnen 10,2 Prozent, bei mittleren 8,2 Prozent und höheren Pensionen 5,8 Prozent betragen wird, profitieren auch ArbeitnehmerInnen vom zusätzlichen Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro und der Senkung der Lohnsteuer. Familien erhalten neben der höheren Familienbeihilfe auch den neuen Familienbonus von bis zu 2.000 Euro pro Kind jährlich.
Alle Details zu den Maßnahmen und Zahlungen ab 2023 findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Entlastungsrechner 2023