Das Paket zur Abschaffung der kalten Progression für 2024 wurde nun final im Ministerrat beschlossen. Darin geregelt ist die Vergabe des letzten Drittels der steuerlichen Entlastung - in Summe 1,2 Milliarden Euro. Damit werden nicht nur die Einkommens- und Lohnsteuertarife weiter gesenkt, sondern auch Familienleistungen erhöht und die Absetzbeträge in vollem Umfang angehoben.
Kindermehrbetrag steigt auf 700 Euro pro Kind jährlich
Der Kindermehrbetrag wird ab 01. Januar 2024 von 550 auf 700 Euro erhöht. Anspruch darauf haben jene Personen, die aufgrund der zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus haben. Dieser Betrag gilt pro Kind und Jahr und kann bei der Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Kalenderjahr beantragt werden. Er soll Alleinerziehende, Alleinverdienende bzw. Familien mit Kindern finanziell entlasten.
Absetzbeträge steigen um 9,9 Prozent
Eine weitere Maßnahme im Rahmen dieses Pakets ist die Valorisierung der steuerlichen Absetzbeträge um 9,9 Prozent. Dadurch steigen der Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag oder der Unterhaltsabsetzbetrag deutlich an.
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
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Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 267 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 267 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.405 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.475 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Wie hoch das Einkommen durch diese Valorisierung und die steuerliche Entlastung ab 01. Januar 2024 ausfallen wird, kann mit dem Brutto-Netto-Rechner 2024 auf Finanz.at berechnet werden.
Weitere Erhöhungen ab 2024
Die Valorisierung der Familienbeihilfe von 9,7 Prozent ab 2024 bringt jährlich bis zu 275 Euro mehr pro Kind - bei größeren Familien steigt der Betrag nochmals an. Die Höhe der Familienbeihilfe ab 2024 kann mit dem Online-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.
Alter des Kindes | 2024 | 2025 * |
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ab Geburt | 132,30 Euro | 138,40 Euro |
ab 3 Jahren | 141,50 Euro | 148,00 Euro |
ab 10 Jahren | 164,20 Euro | 171,80 Euro |
ab 19 Jahren | 191,60 Euro | 200,40 Euro |
Auch die Geschwisterstaffelung wird um diesen Wert erhöht:
Geschwisterstaffel | 2024 | 2025 |
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2 Kinder | 8,20 Euro | 8,60 Euro |
3 Kinder | 20,20 Euro | 21,10 Euro |
4 Kinder | 30,70 Euro | 32,10 Euro |
5 Kinder | 37,20 Euro | 38,90 Euro |
6 Kinder | 41,50 Euro | 43,40 Euro |
7 Kinder + | 60,30 Euro | 63,00 Euro |
Auch der Kinderabsetzbetrag wird 2024 um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Kindermehrbetrag