700 Euro pro Kind: Weitere Familien-Entlastung ab 2024 beschlossen

Die Abschaffung der kalten Progression umfasst neben der Senkung der Lohn- und Einkommensteuer auch weitere Entlastungen für Familien. Zudem werden die Steuerabsetzbeträge um fast zehn Prozent erhöht. Alle Details und Online-Rechner dazu findet man hier auf Finanz.at.

29.09.2023, 07:15 Uhr von
Kinderbonus Österreich
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Kinderbonus Österreich
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Das Paket zur Abschaffung der kalten Progression für 2024 wurde nun final im Ministerrat beschlossen. Darin geregelt ist die Vergabe des letzten Drittels der steuerlichen Entlastung - in Summe 1,2 Milliarden Euro. Damit werden nicht nur die Einkommens- und Lohnsteuertarife weiter gesenkt, sondern auch Familienleistungen erhöht und die Absetzbeträge in vollem Umfang angehoben.

Kindermehrbetrag steigt auf 700 Euro pro Kind jährlich

Der Kindermehrbetrag wird ab 01. Januar 2024 von 550 auf 700 Euro erhöht. Anspruch darauf haben jene Personen, die aufgrund der zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus haben. Dieser Betrag gilt pro Kind und Jahr und kann bei der Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Kalenderjahr beantragt werden. Er soll Alleinerziehende, Alleinverdienende bzw. Familien mit Kindern finanziell entlasten.

Absetzbeträge steigen um 9,9 Prozent

Eine weitere Maßnahme im Rahmen dieses Pakets ist die Valorisierung der steuerlichen Absetzbeträge um 9,9 Prozent. Dadurch steigen der Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag oder der Unterhaltsabsetzbetrag deutlich an.

Absetzbetrag 2024 2025
Alleinverdienerabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 268 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 268 Euro
Kinderabsetzbetrag 67,80 Euro 70,90 Euro
Mehrkindzuschlag 23,30 Euro 24,40 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 954 Euro
Erhöhter Betrag: 1.406 Euro
1.002 Euro
Erhöhter Betrag: 1.476 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 463 Euro
Erhöhter Betrag: 798 Euro
Zuschlag: 752 Euro
487 Euro
Erhöhter Betrag: 838 Euro
Zuschlag: 790 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 35 bis 69 Euro 37 bis 73 Euro

Wie hoch das Einkommen durch diese Valorisierung und die steuerliche Entlastung ab 01. Januar 2024 ausfallen wird, kann mit dem Brutto-Netto-Rechner 2024 auf Finanz.at berechnet werden.

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Weitere Erhöhungen ab 2024

Die Valorisierung der Familienbeihilfe von 9,7 Prozent ab 2024 bringt jährlich bis zu 275 Euro mehr pro Kind - bei größeren Familien steigt der Betrag nochmals an. Die Höhe der Familienbeihilfe ab 2024 kann mit dem Online-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.

Alter des Kindes 2024 2025 *
ab Geburt 132,30 Euro 138,40 Euro
ab 3 Jahren 141,50 Euro 148,00 Euro
ab 10 Jahren 164,20 Euro 171,80 Euro
ab 19 Jahren 191,60 Euro 200,40 Euro
* Erhöhung ab 2025 (Valorisierung): + 4,6%
Beträge exklusive Kinderabsetzbetrag (70,90 Euro ab 2025).

Auch die Geschwisterstaffelung wird um diesen Wert erhöht:

Geschwisterstaffel 2024 2025
2 Kinder 8,20 Euro 8,60 Euro
3 Kinder 20,20 Euro 21,10 Euro
4 Kinder 30,70 Euro 32,10 Euro
5 Kinder 37,20 Euro 38,90 Euro
6 Kinder 41,50 Euro 43,40 Euro
7 Kinder + 60,30 Euro 63,00 Euro

Auch der Kinderabsetzbetrag wird 2024 um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht.

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Mehr Informationen: Kindermehrbetrag

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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