Video: Anti-Teuerungspaket 2022
Diese Einmalzahlungen und Entlastungen werden 2022 im Rahmen des Anti-Teuerungspakets noch ausgezahlt.
Im Zuge des Entlastungspakets der Regierung gegen die Teuerung werden mehrere Bonuszahlungen für unterschiedliche Personengruppen in Österreich ausgezahlt. Finanz.at hat berichtet. Dabei erhalten unter anderem Arbeitslose und Mindestpensionisten einmalig 300 Euro, Familien 180 Euro und alle, die Anspruch auf den Klimabonus haben, sogar 500 Euro in diesem Jahr.
Alle Einmalzahlungen, die 2022 noch ausgezahlt werden, findet man in diesem Artikel zusammengefasst.
Aber kommt man nun an seine Bonuszahlung? Wie wird das Geld ausgezahlt und welche Anträge sind dafür notwendig?
So sieht der Fahrplan zum Teuerungsausgleich aus
Sommer 2022
Im Sommer 2022 werden die ersten Auszahlungen für besonders betroffene Gruppen erfolgen. Konkret bedeutet das im August 180 Euro pro Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird und spätestens im September 300 Euro einmalig für Arbeitslose, Studienbeihilfe- und Sozialhilfe-Bezieher (Mindestsicherung) und Mindestpensionisten.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Für diese Auszahlungen ist kein Antrag notwendig, da die erforderlichen Informationen bereits vorliegen. Die monatlichen Auszahlungen werden automatisch um die Einmalzahlung ergänzt.
Herbst 2022
Im Oktober wird der Klimabonus erstmalig ausgezahlt. Das geschieht zeitgleich mit dem Inkrafttreten der verschobenen CO2-Steuer (CO2-Bepreisung).
Hinweis: In diesem Video findest du alle Informationen und Details zu Klimabonus und CO2-Preis in Österreich.
Aufgrund der Teuerung wurde der Klimabonus auf 250 Euro pro Person über 18 Jahre und 125 Euro bis 18 Jahre - unabhängig des Wohnortes - erhöht. Zudem wird ein Teuerungsausgleich zeitgleich mit dem Klimabonus ausgezahlt. Dieser beträgt abermals 250 Euro und ergibt somit einen Klimabonus von 500 Euro im Oktober. Ein Antrag ist für die Auszahlung des Klimabonus nicht notwendig.
Ab 2023
Ab dem Jahr 2023 kann bei der Arbeitnehmerveranlagung - also dem Lohnsteuerausgleich - bzw. der Einkommensteuererklärung der erhöhte Familienbonus von bis zu 2.000 Euro pro Kind beantragt werden. Die Erhöhung wurde vorgezogen und sollte ab Juli eigentlich 1.750 Euro statt bisher 1.500 Euro betragen. Diese Maßnahme wurde bereits im Zuge der öko-sozialen Steuerreform beschlossen und wird nun zeitlich früher in Kraft treten.
Zugleich kann mit der Veranlagung des Jahres 2022 rückwirkend auch der Kindermehrbetrag von bis zu 550 Euro beantragt werden.
Die weiteren Maßnahmen gegen die Teuerung umfassen die Verlängerung des Wohnschirms als Schutz vor einer Delogierung, die Verlängerung des Digi-Schecks für Lehrlinge mit bis zu dreimal 500 Euro jährlich bis 2024 und die Erhöhung des Absetzbetrags für 2022 auf 500 Euro.
Betriebe können ebenso freiwillig eine Mitarbeiter-Prämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei (kein SV-Beitrag) auszahlen.
Beschluss fällt im Nationalrat
Die für das Entlastungspaket vorgesehene Sondersitzung des Nationalrats findet am Donnerstag im Parlament statt. Sie ist notwendig, weil die beschriebenen Maßnahmen bis spätestens 30. Juni im Bundesgesetzblatt enthalten sein müssen.
Valorisierung der Sozialleistungen
Einzelne Sozialleistungen werden ab 2023 an die Inflation gekoppelt. Das betrifft die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, das Krankengeld, Reha- und Umschulungsgeld, die Studienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag. Der Verkehrsabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag werden an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Abschaffung der kalten Progression
Die ab 2023 geplante Abschaffung der sogenannten kalten Progression - also der schleichenden Steuererhöhung - passt die Lohn- und Einkommensteuer an die Inflation an, wodurch die Kaufkraft von vorwiegend ArbeitnehmerInnen in Österreich gestärkt werden soll.
Die aktuelle Lohnsteuertabelle findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Inflation