Die Berechnungsbeispiele betreffen eine vierköpfige Familie, einen Ein-Personen-Haushalt und AlleinerzieherInnen.
Vierköpfige Familie
Ein Haushalt mit vier Personen - zwei Erwachsene, zwei Kinder (mit Anspruch auf Familienbeihilfe) - erhalten diverse Einmalzahlungen und Entlastungen aus dem Anti-Teuerungspaket, die im Jahr 2022 in Summe bis zu 2.810 Euro betragen.
Maßnahme | Betrag |
---|---|
Erhöhte Familienbeihilfe (August 2022) | 360 Euro |
Klimabonus & Anti-Teuerungsbonus (September 2022) | 1.500 Euro |
Energiegutschein (August 2022) | 150 Euro |
Strompreisbremse (bei Stromrechnung) | 800 Euro * |
Ab 2023 werden strukturelle Maßnahmen in Kraft treten, die weitere finanzielle Entlastungen bringen sollen. Die Familienbeihilfe wird - wie auch andere Sozialleistungen - ab Januar 2023 valorisiert und um 5,24 Prozent erhöht werden. Die neue Familienbeihilfe beträgt demnach je Alter des Kindes zwischen rund 120 und 174 Euro (bisher 114 bis 165 Euro).
Höhe der Familienbeihilfe pro Monat
Alter des Kindes | 2022 | 2023 * |
---|---|---|
ab Geburt | 114 Euro | 119,97 Euro |
ab 3 Jahren | 121,90 Euro | 128,29 Euro |
ab 10 Jahren | 141,50 Euro | 148,91 Euro |
ab 19 Jahren | 165,10 Euro | 173,75 Euro |
Geschwisterstaffelung
Geschwisterstaffel | 2022 | 2023 * |
---|---|---|
2 Kinder | 7,10 Euro | 7,47 Euro |
3 Kinder | 17,40 Euro | 18,31 Euro |
4 Kinder | 26,50 Euro | 27,89 Euro |
5 Kinder | 32,00 Euro | 33,68 Euro |
6 Kinder | 35,70 Euro | 37,57 Euro |
7 Kinder + | 52,00 Euro | 54,72 Euro |
Zusätzlich wird der Familienbonus von 1.500 Euro auf insgesamt 2.000 Euro pro Jahr und Kind angehoben. Damit kann eine vierköpfiger Familie bei der Veranlagung für das Jahr 2022 mit weiteren 1.000 Euro an steuerlicher Entlastung rechnen.
Durch die Steuersenkungen und Abschaffung der kalten Progression ab Januar 2023 bringt allen einkommensteuerpflichtigen Personen mehr Netto vom Brutto-Gehalt. Bei einem Einkommen mit 3.200 Euro brutto pro Monat und zwei Kindern, bedeutet das konkret ein Netto von 2.565 Euro (bisher 2.436 Euro). Das sind 129 Euro mehr im Börserl jeden Monat.
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Ein-Personen-Haushalt
Ein Ein-Personen-Haushalt profitiert vor allem von der Strompreisbremse am meisten, da sich der errechnete Stromverbrauch dafür am durchschnittlichen Verbrauch einer dreiköpfigen Familie (2.900 kWh) orientiert. Daher werden Ein- und Zwei-Personen-Haushalte in manchen Fällen sogar weniger Stromkosten entrichten müssen als vor der aktuellen Teuerungswelle.
Maßnahme | Betrag |
---|---|
Klimabonus & Anti-Teuerungsbonus (September 2022) | 500 Euro |
Energiegutschein (August 2022) | 150 Euro |
Strompreisbremse (bei Stromrechnung) | 800 Euro * |
Handelt es sich um einen Pensionsten oder eine Pensionistin, kommen zusätzlich bis zu 500 Euro an Pensionsabsetzbetrag im September 2022 hinzu. Je nach Pensionshöhe (max. 1.800 Euro brutto monatlich) wird der Bonus automatisch überwiesen. Liegt die Pension unterhalb von 1.200 Euro brutto pro Monat, sinkt der Betrag aufgrund geringerer Steuerlast.
Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, die im Mai und Juni 2022 mindestens 31 Tage jene Leistungen bezogen haben, Bezieher von Studienbeihilfe oder Krankengeld erhalten zusätzlich einen Anti-Teuerungsausgleich von 300 Euro im September 2022 als Einmalzahlung.
Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher
Auch AlleinerzieherInnen werden durch das Anti-Teuerungspaket finanziell entlastet. Neben dem Energiegutschein und der Strompreisbremse, die auch für alle anderen Haushalte geltend wird, erhalten auch AlleinerzieherInnen den Klima- und Anti-Teuerungsbonus für die im Haushalt lebenden Personen. Das wären bei zwei Kindern insgesamt 1.000 Euro. Liegen die Voraussetzungen dafür vor, wird auch hier der Teuerungsausgleich von 300 Euro im September 2022 überwiesen.
Beispiel-Tabelle für 2022 mit zwei Kindern:
Maßnahme | Betrag |
---|---|
Klimabonus & Anti-Teuerungsbonus (September 2022) | 1.000 Euro |
Energiegutschein (August 2022) | 150 Euro |
Strompreisbremse (bei Stromrechnung) | 800 Euro * |
Ab 2023:
AlleinerzieherInnen erhalten für ihre Kinder ab 2023 ebenfalls die erhöhte Familienbeihilfe. Zudem können sie vom neuen Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung profitieren. Alle Details zu Anspruch und Auszahlung des Teuerungsabsetzbetrags findet man hier auf Finanz.at.
Zusätzlich kann auch der erhöhte Kindermehrbetrag von 550 Euro für 2022 beansprucht werden. Hat man aufgrund der Höhe der Lohn- und Einkommensteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus, wird automatisch beim Lohnsteuerausgleich der Kindermehrbetrag berücksichtigt.
* Betrag "bis zu" - Ersparnis bei Strompreisbremse unterliegt möglichen Schwankungen
Mehr Informationen: Inflation