Die Energiekosten sind seit fast zwei Jahren für viele Haushalt kaum noch finanzierbar. In vielen Haushalten haben sich bereits Rückstände gebildet, die zu Mahnungen der Energieunternehmen führen. Trotz diverser Zuschüsse, sind die Jahresabrechnungen für immer mehr Menschen zu einer enormen finanzielle Belastung geworden.
In Wien wurde daher die Frist für die Energieunterstützung Plus verlängert. Ein Antrag ist noch bis 31. Dezember 2023 möglich. Sie wird bereits seit Ende des vergangenen Jahres ausbezahlt und soll weiterhin bei Energiekosten-Rückständen oder Mahnungen bzw. auch bei nicht leistbaren Jahresabrechnungen eine finanzielle Hilfe sein.
Die Höhe liegt pro Haushalt bei bis zu 500 Euro, die als Unterstützung bei hohen Energiekosten oder Rückständen bei den Energieunternehmen aushelfen sollen.
Diese Personen können noch einen Antrag stellen
Als Voraussetzung gilt, dass der Hauptwohnsitz in Wien gemeldet ist und sich auf diese Adresse der Energieliefervertrag bezieht. Zudem muss man bei Antragstellung als VertragspartnerIn des Energielieferunternehmens gelten bzw. die Energiekosten über die Miete bezahlen.
Vorausgesetzt wird auch, dass der oder die AntragstellerIn zum Zeitpunkt der Einreichung volljährig ist und Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage hat oder Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld bezieht.
Weitere Voraussetzungen und Informationen zu den notwendigen Unterlagen finden sich auf der Webseite der Stadt Wien. Ein Online-Antrag bei der Stadt Wien ist hier möglich.
Weitere Beratungsangebote verfügbar
Es können nur Rechnungen für die Energieunterstützung Plus eingereicht werden, die auf den eigenen Namen lauten. Ist das nicht der Fall, so kann die Person, die auf der Rechnung genannt wird, die Hilfe beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Haushalt. Ist dieses Kontingent erschöpft, kann kein weiterer Zuschuss erfolgen.
Der geförderte Betrag wird dabei nicht auf das Konto der AntragstellerInnen ausbezahlt, sondern direkt an die Energieunternehmen überwiesen. Bei höheren Jahresrechnungen oder Rückständen, bietet die Stadt Wien weitere Beratungsangebote.
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