Wie am Freitag berichtet, werden pro Haushalt in Österreich 150 Euro einmalig als Teuerungsausgleich ausgeschüttet. Anspruchsberechtigt sind alle Ein- bzw. Mehrpersonenhaushalte, deren Einkommen bis zu ein- beziehungsweise zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 5.670 Euro brutto pro Monat.
Arbeitslose Personen bzw. besonders bedürftige Haushalte, die ohnehin bereits ab Dezember einen 150 Euro Teuerungsausgleich ausgezahlt bekommen haben, werden den Energiekostenausgleich ebenfalls erhalten. Für sie wird die Summe demnach auf 300 Euro verdoppelt.
Wie erhalte ich den Teuerungsausgleich?
Dieser Energiekostenausgleich soll Menschen "so schnell wie möglich und so unbürokratisch wie möglich" helfen. Ein Antrag soll daher nicht notwendig sein. Die Überweisung wird nach endgültigem Beschluss automatisch erfolgen.
Bezieher von Sozialleistungen, die die Voraussetzungen für den Teuerungsausgleich ab Dezember erfüllt, das Geld jedoch noch nicht erhalten haben, werden spätestens im Februar die Summe auf ihr Konto ausgezahlt bekommen. Wer die ersten 150 Euro bereits überwiesen bekommen hat, wird denselben Betrag nun erneut erhalten.
Bis zu 850 Euro an weiteren Einmalzahlungen
Neben den Speditionsangestellten erhalten in diesem Jahr noch weitere Personengruppen besondere Einmalzahlungen als Corona-Bonus oder Teuerungsausgleich. So werden etwa im Februar der zweite Teil des Teuerungsausgleich (150 Euro) und ab März der Kurzarbeitsbonus (500 Euro) ausgezahlt. Im April wird erstmalig der Klimabonus von bis zu 200 Euro folgen.
Alle Einmalzahlungen, die 2022 noch ausgezahlt werden, findest du hier auf Finanz.at.
Wie berichtet, erhalten zudem mehr als 40.000 Arbeitnehmer in Österreich nicht nur einen steuerfreien Corona-Bonus von 150 Euro - unabhängig zum Teuerungsausgleich. Sie können sich auch über eine Gehaltserhöhung von 3,3 Prozent freuen.
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