Die Energiepreise sind in Österreich weiterhin hoch. Private Haushalte und Unternehmen werden seit über einem Jahr von den hohen Kosten finanziell belastet. Als Ausgleich wurden bereits mehrere Förderungen ausgezahlt.
Um Unternehmen nun neuerlich zu entlasten, kann seit wenigen Tagen ein Antrag auf den neuen Energiekostenzuschuss II. Davon sollen auch größere Betriebe mit besonders hohen Energiekosten profitieren können. Die beim Antrag eingebrachten Kostenaufstellungen beziehen sich auf das gesamte Jahr 2023.
Eine Voranmeldung für den neuen Energiekostenzuschuss musste bereits ab 02. November eingebracht werden. Der Antrag ist insgesamt in mehrere Perioden eingeteilt. So müssen nun bis 07. Dezember im aws Fördermanager die tatsächlichen Ist-Kosten als Grundlage für die Zuschussberechnung und die geltende Obergrenze übermittelt werden. Ab 2024 sind weitere Schritte erforderlich.
Fast 2.500 Euro bis Ende November
Eine zweite Unterstützung gibt es noch für kleinere Unternehmen. Sie können bis 30. November 2023 von einer einmaligen Förderung von 2.475 Euro profitieren. Die Auszahlung erfolgt binnen weniger Tage nach Online-Antrag. Diese Energiekostenpauschale gilt für das Jahr 2022 rückwirkend. Eine Neuauflage für das Jahr 2023 ist derzeit in Ausarbeitung.
Anspruch darauf haben alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 10.000 bis 400.000 Euro im vergangenen Kalenderjahr. Der Antrag kann hier gestellt werden. Auch private Haushalte profitieren im November 2023 von neuen Zuschüssen und Einmalzahlungen für die kommende Heizsaison.
Für Haushalte mit geringem Einkommen gibt es zudem noch den Netzkostenzuschuss, der für das heurige und ab 2024 auch für das kommende Jahr beantragt werden kann. Er beträgt 200 Euro einmalig als Entlastung gegen die hohen Stromkosten.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss