Wie im Februar angekündigt, wird ab April auf eine erneute finanzielle Hilfe von 200 Euro an bis zu 650.000 Haushalte ausbezahlt werden. Konkret betrifft das Wienerinnen und Wiener, deren jährliches Haushaltseinkommen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Weitere Bonuszahlungen im April folgen auch in anderen Bundesländern.
Wer einen Antrag auf den 200-Euro-Bonus stellen muss
Wer bis 25. März seinen Antrag auf den Energiebonus gestellt hat oder bereits in der Vergangenheit einen positiven Bescheid für den Wiener Energiebonus erhalten hat, bekommt ab 11. April eine automatische Überweisung der 200 Euro aufs Konto. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Situation seit dem letzten Antrag nicht wesentlich verändert hat.
Für alljene, die noch keinen positiven Bescheid auf Basis eines vergangenen Antrags erhalten haben, jedoch nun die Voraussetzungen für den Wiener Energiebonus 2023 erfüllen, können diesen online oder persönlich beantragen. Das Formular zur Beantragung kann ab 17. April 2023 eingereicht werden.
Von der automatischen Auszahlung profitieren rund 550.000 Haushalte. Weitere 100.000 Haushalte sollen mittels neuem Antrag ebenfalls Anspruch auf den 200-Euro-Bonus haben. Dazu zählen etwa auch jene Personen, die im vergangenen Jahr nach Wien zugezogen sind.
Einkommensgrenzen pro Haushalt als Voraussetzung
Anspruch auf den Energiebonus haben alle Haushalte, die ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro (Einpersonenhaushalt) bzw. 100.000 Euro (Mehrpersonenhaushalt) nicht überschreiten.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Damit werden Wienerinnen und Wiener gegen die weiterhin hohen Energiekosten untersützt. Den 200-Euro-Bonus erhalten werden auch jene Haushalte, die bereits im Jahr 2022 diese Zahlung erhalten haben. Wer im vergangenen Jahr keine automatische Auszahlung des Wiener Energiebonus von 200 Euro erhalten hat, kann online einen Antrag einbringen.
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