In vielen Bundesländern wurden bereits neue Zuschüsse aufgrund der steigenden Kosten in der Heizsaison beschlossen. Auch für die hohen Miet- und Stromkosten gibt es vielerorts noch Boni und Entlastungen. Nun wurde zusätzlich zum Wohnkostenzuschuss und Kinderbetreuungsbonus von je 150 Euro auch der neue Heizkostenzuschuss in Niederösterreich fixiert.
Alle aktuellen Zuschüsse in Niederösterreich (bis 525 Euro) und in anderen Bundesländern (bis 500 Euro) findet man hier auf Finanz.at.
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss in Niederösterreich wurde endlich beschlossen. Er sollte bereits ab November beantragt werden können, wurde jedoch auf Dezember verschoben. Am Dienstag wurde der NÖ Heizkostenzuschuss für die Saison 2023/2024 beschlossen.
Anspruch darauf haben alle Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet haben, und zudem durch ihr Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegen. SozialhilfeempfängerInnen erhalten den Betrag antragslos überwiesen.
Der Zuschuss beträgt 150 Euro und erhöht sich um zusätzliche 75 Euro für alle Alleinstehenden oder Hausgemeinschaften, die von Dezember 2023 bis März 2024 mindestens einen Monat lang eine Leistung nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz beziehen.
Ein Antrag auf den Heizkostenzuschuss kann ab 20. Dezember 2023 bis einschließlich 31. März 2024 bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Wohnkostenzuschuss
Noch bis Jahresende 2023 kann in Niederösterreich zudem der NÖ Wohnkostenzuschuss von 150 Euro plus 50 Euro für jede weitere Person im Haushalt beantragt und ausgezahlt werden.
Die Einkommensgrenzen liegen bei 20.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 50.000 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Insgesamt nimmt das Land für den Wohnzuschuss abermals 45 Millionen Euro in die Hand.
Kinderbetreuungsbonus
Seit November kann noch bis Mai 2024 der Kinderbetreuungsbonus von 150 Euro der AK Niederösterreich beantragt werden. Gemeinsam mit dem ÖGB möchte die Arbeiterkammer damit Familien finanziell entlasten und die Kosten für die Nachmittagsbetreuung in Kindergärten oder bei anderen Einrichtungen abfedern.
Um den AK-Kinderbetreuungsbonus in Höhe von einmalig 150 Euro für das Betreuungsjahr 2023/2024 zu erhalten, muss u.a. mindestens ein Elternteil Mitglied der AK Niederösterreich sein. Alle weiteren Details findet man hier auf Finanz.at.
Weitere Zuschüsse
Alle bereits bekannten Zuschüsse in Österreich für das aktuelle und das kommende Jahr findet man auf Finanz.at in einer Übersicht. Dabei kann je Bundesland gefiltert werden, um keine Fristen und Bonuszahlungen mehr zu verpassen.
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