Im Februar dürfen sich viele Österreicherinnen und Österreicher wieder über Einmalzahlungen von bis zu 500 Euro freuen. Weitere Boni folgen im März. Wer Anspruch darauf hat und wie hoch die Auszahlung tatsächlich ausfallen wird, findet man hier auf Finanz.at.
500-Euro-Bonus im Februar
In wenigen Tagen startet eine zweite Auszahlungswelle des Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus in Österreich. Im Februar sollen jene Personen bis zu 500 Euro einmalig erhalten, die im Laufe des vergangenen Jahres die Voraussetzungen erfüllt und mindestens 183 Tage in Österreich ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Wer also aus dem Ausland zugezogen und seinen Hauptwohnsitz bis inklusive 01. Juli 2022 hierzulande gemeldet hat oder in Österreich geboren wurde, erhält den Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus im Februar 2023. Bei nicht-österreichischen Staatsbürger:innen ist ein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus notwendig. Die Höhe des Betrags liegt dabei, wie gehabt, bei insgesamt 500 Euro für Erwachsene und 250 Euro für Kinder unter 18 Jahren.
Es handelt sich bei dieser Auszahlungswelle nicht um einen neuen Klimabonus. Für Personen, die den Betrag bereits im September oder Oktober 2022 erhalten haben, besteht keine Anspruch auf eine erneute Auszahlung. Sie erhalten den Klimabonus in Höhe von 100 bis 200 Euro im Oktober 2023. Dafür gelten die ursprünglich geplanten Regelungen, die eine Staffelung je nach Wohnort vorsieht.
Eine interaktive Karte mit allen Gemeinden und der voraussichtlichen Höhe des Klimabonus anhand der Anbindung an den öffentlichen Verkehr findet man hier auf Finanz.at. Wer den Klimabonus im Jahr 2022 noch nicht erhalten hat, kann sich hier direkt beim Klimaministerium melden.
Bis zu 500 Euro für PensionistInnen
Bereits im März folgt mit dem Pensionsbonus eine erneute Einmalzahlung in Höhe von bis zu 500 Euro. Im Zuge der beschlossenen Pensionserhöhung von 5,8 bis 10,2 Prozent - je nach Höhe der Pension - wird ein Teil dieser Erhöhung auch mit einer Einmalzahlung abgegolten.
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Kleinere und mittlere Pensionen erhalten seit Januar 2023 eine Pensionserhöhung über dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 5,8 Prozent erhalten. Die Ausgleichszulage (Mindestpension) wurde auf 1.110 Euro erhöht. Das geschieht unter anderem durch eine zusätzliche Pauschal-Erhöhung von 20 Euro pro Monat. Der monatliche Betrag steigt insgesamt also auf 7,74 Prozent - exklusive Pensionsbonus im März, der 30 Prozent einer Brutto-Monatspension beträgt.
Der Pensionsbonus gilt als steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung. Bis zu einer Brutto-Monatspension von 2.000 Euro (nach Erhöhung ab 2023) wird eine Einmalzahlung von 30 Prozent eines Brutto-Monatsbetrags ausgezahlt. Dieser ist mit maximal 500 Euro gedeckelt und reduziert sich bis zu einer monatlichen Pensionshöhe von 2.500 Euro brutto degressiv.
Weitere Zahlungen im Herbst 2023
Weitere Einmalzahlungen, die 2023 noch folgen werden, sind etwa das Schulstartgeld von 100 Euro im September. Dieser Betrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe pro Kind überwiesen. Anspruch haben alle Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren.
Im Oktober 2023 folgt die planmäßige Auszahlung des Klimabonus. Dieser beträgt 100 bis 200 Euro, je nach Wohnort der Person. Anspruch haben wiederum jene Personen, die mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Österreich ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Die Höhe des Bonus wird in vier Schritten gestaffelt und anhand der Anbindung an den öffentlichen Verkehr im Bezirk errechnet. In Wien beträgt der Klimabonus 2023 daher nur 100 Euro, in ländlicheren Gemeinden zwischen 133 und 200 Euro.
Mehr Informationen: Klimabonus