Neuer Zuschuss: 150-Euro-Gutscheine können jetzt eingelöst werden

Ab jetzt können alle Anspruchsberechtigten ihren 150-Euro-Gutschein für das kommende Schuljahr abholen. Die Frist endet im September. Ein Info-Schreiben wurde bereits an rund 27.000 Haushalte gesendet. Details findet man hier auf Finanz.at.

05.08.2024, 07:00 Uhr von
Euro
Bildquelle: Canva / Euro
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Die jährliche Aktion "Schulstartklar!" soll Familien mit geringem Einkommen zum Schulstart finanziell entlasten. Mit einem 150-Euro-Gutschein soll etwa der Erwerb von Schultuntensilien für die Kinder erleichtert werden.

Die Abholung der Gutscheine ist ab 05. August 2024 möglich. Ein Info-Schreiben dazu wurde bereits an alle Anspruchsberechtigten gesendet. Insgesamt sollen rund 27.000 Familien und 50.000 Kinder in Österreich profitieren.

Die Aktion findet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Programmes zur Bekämpfung materieller Deprivation Österreich statt. Anspruchsberechtigte Haushalte erhalten ein Info-Schreiben per Post. Darin findet sich einerseits eine Anleitung, wie man sich den 150-Euro-Gutschein abholen kann, und zusätzlich auch eine Erklärung, wo und wofür er eingelöst werden kann.

Zur Abholung müssen das Schreiben und ein amtlicher Lichtbildausweis von den Bezugsberechtigten bei den Abholstellen der Volkshilfe Solidarität und ihren Partnerorganisationen vorgelegt werden. Die Abholfrist endet jedoch bereits am 13. September 2024. Der Gutschein kann nur von 05. August 2024 bis 13. September während der Öffnungszeiten der jeweiligen Abholstellen abgeholt werden. Danach verfällt der Anspruch.

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Die Einlösung des 150-Euro-Gutscheins ist ab dem Start der Abholfrist bis einschließlich 12. Oktober 2024 in allen LIBRO und PAGRO DISKONT Filialen in ganz Österreich möglich. Der Betrag kann dabei ausschließlich für Schulartikel und -Utensilien verwendet werden.

116 Euro extra im August

Ebenfalls im August wird gemeinam mit der Familienbeihilfe auch das jährliche Schulstartgeld ausgezahlt. Es beträgt im heurigen Jahr aufgrund der Valorisierung insgesamt 116,10 Euro pro schulpflichtigem Kind. Ein Anspruch besteht automatisch für alle Kinder zwischen sechs und 15 Jahren, für die auch aktiv Familienbeihilfe bezogen wird.

Ab dem Jahr 2025 wird neben dem Schulstartgeld auch die Familienbeihilfe um 4,6 Prozent erhöht. Alle neuen Beträge der Familienbeihilfe inklusive Online-Rechner findet man hier auf Finanz.at.

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Mehr Informationen: Schulstartgeld

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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