Die Inflation steigt in Österreich weiter an. Im Oktober lag sie bereits bei über 11 Prozent, im November könnte sie laut Experten-Berechnungen ein neues Rekord-Hoch erreichen. Mit 01. Dezember treten nun weitere Entlastungen in Kraft, um diese Preissteigerungen vor allem am Energie- und Lebensmittelsektor abzufedern.
Diese Entlastungen treten ab Dezember in Kraft:
2.000 Euro Prämie für Pflegeberufe
Die sogenannte Pflegeprämie von 2.000 Euro brutto inklusive Lohnnebenkosten soll im Dezember ausgezahlt werden. Das ergibt in etwa 1.500 Euro brutto, die letztlich noch nach den geltenden Lohnsteuerstufen versteuert werden müssen.
>> alle Details zur Pflegeprämie von 2.000 Euro findet man hier auf Finanz.at.
Einen Anspruch auf die Prämie haben alle Personen, die Vollzeit oder Teilzeit in den folgenden Berufen tätig sind:
- Beschäftigte der Pflegefach- und Pflegeassistenz (nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997)
- Beschäftigte des „gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege“
- Diplom- und Fach-SozialbetreuerInnen, sowie HeimhelferInnen
Auch Beschäftigte, die sich während der Auszahlung des Bonus in Karenz befinden, sollen diese Pflegeprämie erhalten. Voraussetzung ist, dass sie im Kalenderjahr 2022 für mindestens einen Monat in "Aktivbezug" tätig waren. Teilzeit-Beschäftigte erhalten den Bonus aliquot aufs Konto überwiesen.
500 Euro Extra-Prämie
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Das Land Niederösterreich schüttet zusätzlich zur 2.000-Euro-Prämie weitere 500 Euro an alle Beschäftigten in diesen Berufsgruppen aus. Damit steigt der Brutto-Bonus auf 2.500 Euro.
Da dieser Betrag auch die Arbeitgeberbeiträge bzw. Lohnnebenkosten beinhaltet und als Brutto-Betrag ausgezahlt wird, herrscht im Pflegebereich seit Bekanntwerden bereits helle Aufregung. Letztlich werden nämlich vom 2.000-Euro-Bonus bei vielen Beschäftigten netto nur rund 1.000 Euro ankommen.
Stromkostenzuschuss von 500 Euro
Die Strompreisbremse tritt ab 01. Dezember ebenfalls in Kraft und soll jährlich eine Ersparnis von bis zu 500 Euro bringen. Dabei gilt ein Stromverbrauch von 2.900 Kilowatt-Stunden als Grenzwert. Jede kWh (Kilowatt-Stunde) in diesem Kontingent wird mit 30 Cent subventioniert. Das geschieht automatisch über die Stromrechnung des jeweiligen Anbieters und muss nicht extra beantragt werden.
Bei einem Strompreis von 40 Cent pro kWh werden demnach nur 10 Cent auf der Rechnung fällig. Jede darüberliegende Kilowatt-Stunde muss zum geltenden Marktpreis bezahlt werden. Haushalte mit vier oder mehr Personen können ein zusätzliches Kontingent des Stromverbrauchs beantragen.
Weitere Entlastungen ab Januar 2023
Am 01. Januar 2023 treten weiteren Entlastungsschritte in Kraft. Darunter fallen etwa die Steuersenkungen der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer, sowie die Anpassung der Grenzwerte an die Inflation. Zusätzlich werden die Sozialleistungen an die Inflationshöhe angeglichen (Valorisierung).
Weitere Informationen dazu findet man hier:
- Familien-Entlastung: Bis zu 625 Euro mehr pro Kind
- Neue Lohnsteuertabelle ab 2023
- Brutto-Netto-Rechner für 2023
Personen mit geringem Einkommen, sowie BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder Studienbeihilfe können zudem den Netzkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro benatragen.
>> alle Details zum Netzkostenzuschuss findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Strompreisbremse