Im Zuge der öko-sozialen Steuerreform wird seit Oktober 2022 ein CO2-Preis für Kohlendioxid-Emissionen eingehoben. Das Inkrafttreten war für den 01. Juli 2022 vorgesehen und wurde aufgrund der Teuerung in Österreich auf den Herbst verschoben. Diese CO2-Steuer beträgt 45,00 Euro pro Tonne CO2 (Stand 2024) und soll damit fossile Brennstoffe verteuern. Das betrifft unter anderem Benzinpreise, Dieselpreise und die Preise für Heizöl. Abgefedert werden sollen die Kosten, die durch die CO2-Steuern entstehen, mit einem regionalen Klimabonus von bis zu 290 Euro pro Jahr (2024) und Person.
Die CO2-Bepreisung bewirkt, dass Unternehmen, die Kraftstoffe nach Österreich importieren oder diese im Inland herstellen, nicht mehr nur die Mineralölsteuer zu entrichten haben. Sie müssen nun zusätzlich pro Tonne CO2 (Kohlendioxid), das durch das Verbrennen ihrer Kraftstoffe entsteht, den CO2-Preis abführen.
CO2-Preistabelle je Tonne
Die Höhe des CO2-Preises soll bis 2025 jährlich steigen.
Jahr | Preis pro Tonne CO2 |
---|---|
2022 | 30,00 Euro |
2023 | 32,50 Euro |
2024 | 45,00 Euro |
2025 | 55,00 Euro |
Allein die Einhebung der 30 Euro pro CO2-Tonne im Jahr 2022 verteuert die Benzin- und Dieselpreise um bis zu 9 Cent an den Zapfsäulen. Durch die jährliche Erhöhung des CO2-Preises ist demnach mit weiteren Erhöhungen der Spritpreise an den heimischen Tankstellen zu rechnen.
Ziel der CO2-Steuer ist es, umweltschädlichen Emissionen einen Preis zu geben und dadurch langfristig das Klima durch niedrigere CO2-Austöße zu schützen.
Regionaler Klimabonus
Als Ausgleich für die Einhebung der neuen CO2-Steuern wird ein regionaler Klimabonus von bis zu 290 Euro jährlich ausgezahlt (Stand 2024). Die Höhe des Klimabonus beträgt pro Jahr und Person maximal 290 Euro und mindestens 145 Euro - abhängig je Wohnsitz der Person. Kinder erhalten jeweils 50 Prozent der zutreffenden Höhe. Menschen mit Behinderung, die keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, erhalten immer die vollen 290 Euro.
Einen Anspruch auf den Klimabonus haben alle natürlichen Personen, die im Kalenderjahr der Auszahlung mindestens 183 Tage in Österreich ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Kinder haben ebenso Anspruch darauf, sofern für sie im zutreffenden Kalenderjahr mindestens sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wurde.
Die Auszahlung erfolgt automatisch und ohne Antrag erstmalig ab Oktober 2022 und gilt rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr. Dabei wird die Höhe anhand der Kategorie des Wohnsitzes berechnet.
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