In einigen Gemeinden in Österreich gibt es zusätzlich zum Wohn- und Heizkostenzuschuss noch weitere Auszahlungen, die beantragt werden können. So steht etwa ab 09. Januar 2024 die neue Brennstoffaktion von 300 Euro einmalig zur Verfügung.
Anspruch darauf haben alle Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten (Niederösterreich) haben und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt der Bezug von einer Ausgleichszulagenpension, von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld oder sonstiger Einkommen, die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen.
Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt 2024:
Brutto | Netto | |
---|---|---|
Alleinstehende | € 1.217,96 | € 1.155,84 |
Ehepaare und Lebensgemeinschaften | € 1.921,46 | € 1.823,47 |
Erhöhung der Grenze für jedes Kind | € 187,93 | € 178,35 |
Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen | € 703,50 | € 667,62 |
BezieherInnen von Sozialhilfe haben keinen Anspruch auf die Brennstoffaktion von 300 Euro, da sie separate Unterstützungsleistungen erhalten werden.
Ein Antrag auf den Zuschuss kann dienstags und donnerstags jeweils von 09:00 bis 11:00 Uhr bei der städtischen Sozialhilfe in St. Pölten gestellt werden. Die Frist für den Antrag beginnt am 09. Januar und endet am 31. März 2024. Parallel dazu kann auch der Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich von 150 Euro und zuzüglich weiteren 75 Euro beantragt werden. Weitere Informationen zur Brennstoffaktion findet man hier online.
Heizkostenzuschüsse je Bundesland
Auch der Heizkostenzuschuss und andere Förderungen werden im neuen Jahr ausbezahlt. Dazu zählen etwa der neue Heizkostenzuschuss in Salzburg von 600 Euro oder in Niederösterreich von bis zu 225 Euro. In anderen Bundesländern, etwa Vorarlberg, der Steiermark oder Kärnten, gibt es ebenfalls noch einmalige Heizkostenzuschüsse. Hier fallen die Beträge sogar noch höher aus.
In anderen Bundesländern, etwa Vorarlberg, der Steiermark oder Kärnten, gibt es ebenfalls noch einmalige Heizkostenzuschüsse. Hier fallen die Beträge sogar noch höher aus. Eine Übersicht aller Zuschüsse ab 2024 findet man hier auf Finanz.at.
Aktionen in anderen Gemeinden
Auch in anderen Gemeinden gibt es eine Brennstoffaktion mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Beträgen. In der Stadt Leoben oder Baden bei Wien ist die Frist dafür bereits Ende 2023 abgelaufen. Ob in der jeweiligen Gemeinde noch laufende Aktionen beantragt werden können, kann beim zuständigen Gemeideamt erfragt werden.
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Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss