Der neue Bonus von 2.000 Euro für professionelle Handwerksleistungen sorgt seit mehreren Wochen für viel Aufregung im ganzen Land. Viele Privathaushalte können es kaum mehr erwarten, bis der Handwerkerbonus endlich beantragt werden kann.
Schon jetzt prescht ein Bundesland mit einem eigenen Bonus von sogar bis zu 2.500 Euro vor. Ein Antrag kann seit April gestellt werden. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Im Burgenland kann bereits seit 01. April 2024 ein neuer Handwerkerbonus von 2.500 Euro beantragt werden. Konkret werden 25 Prozent der Kosten für Arbeitsleistung zur Wohnraumsanierung von Burgenländischen Unternehmen bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro gefördert.
Der Bonus gilt als Sonderwohnbauförderungsaktion und gilt von 01. April bis einschließlich 31. Dezember 2024. Ausschlaggebend ist dabei das Datum auf der ausgestellten Rechnung. Bei thermischen Sanierungsmaßnahmen kann neben den Arbeitsleistungen auch das Material gefördert werden.
Eine Einreichung ist bis 10. Januar 2025 möglich - sofern die Fördermittel von fünf Millionen Euro bis dahin nicht bereits ausgeschöpft sind. Ein Antrag ist online auf der Webseite des Landes Burgenland oder direkt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung möglich.
Österreichweiter Handwerkerbonus bis 2.000 Euro
Der neue Handwerkerbonus von bis zu 2.000 Euro in ganz Österreich soll demnächt beschlossen werden und in Kraft treten. Hierbei sollen alle Leistungen professioneller Handwerker bzw. alle Handwerksarbeiten gefördert werden können. Der Förderbetrag umfasst 20 Prozent der Gesamtkosten ab einem Rechnungsbetrag von 500 Euro. Die Förderung wird auf eine Gesamtsumme von 10.000 Euro beschränkt, was einen maximalen Handwerkerbonus von 2.000 Euro ausmacht.
Der Bonus soll pro erwachsender Person im Haushalt einmal pro Jahr beantragt werden können. Das würde beispielsweise für eine vierköpfige Familie bis zu 4.000 Euro pro Jahr für Handwerksarbeiten bedeuten. Spätestens ab Juli sollen Anträge möglich sein. Diese sollen rückwirkend bis 01. März 2024 möglich sein.
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