In den vergangenen Jahren wurden immer wieder neue Zuschüsse und Bonuszahlungen an Menschen und Unternehmen in Österreich ausgezahlt. Sie galten vor allem als Entlastung gegen die Teuerungskrise.
Fast alle Haushalte werden heuer noch die ein oder andere Auszahlung erhalten. Dabei sind mehrere Hundert bzw. teilweise sogar Tausend Euro einmalig möglich. Alle Details zu den kommenden Auszahlungen findet man hier auf Finanz.at.
Nur noch bis Ende Juni können Zuschüsse von bis zu 900 Euro beantragt werden. Wer Anspruch darauf hat muss also schnell sein, ehe die Frist am 30. Juni abläuft.
Klimabonus
Ab September wird es auch heuer wieder den Klimabonus für alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich (mind. 183 Tage) geben. Der Stichtag für einen Anspruch im heurigen Jahr ist der 02. Juli 2024. Die Höhe beträgt heuer 145 bis 290 Euro. Wie hoch der Klimabonus je nach Wohnort ausfallen wird, findet man hier auf der Klimabonus-Karte.
Um den Bonus aufs Konto überwiesen zu bekommen, sollte man schon jetzt die Kontodaten in FinanzOnline eintragen oder aktualisieren. Andernfalls könnte er per Gutschein ausgezahlt werden.
Energiekostenpauschale
Ab Juni 2024 sollen kleine und mittlere UnternehmerInnen durch einen neuen Online-Antrag einen Zuschuss von bis zu 2.475 Euro als pauschale Entlastung für die hohen Energiekosten im Vorjahr ausgezahlt bekommen. Der Betrag wird bereits binnen weniger Tage nach Antragstellung ausbezahlt.
KleinunternehmerInnen können sollen ebenfalls einen Antrag auf bis zu 410 Euro für das Jahr 2023 stellen können. Das wird durch eine Gesetzesänderung im März ermöglicht.
Reparaturbonus
Der Reparaturbonus von bis zu 200 Euro bzw. 50 Prozent der Reparaturkosten für Elektronik- und Elektrogeräte steht auch heuer wieder zur Verfügung. Die Budgetmittel wurden im März nochmals aufgestockt. Er wurde bisher bereits knapp eine Million Mal eingelöst. Ab September wird der Bonus sogar auf normale Fahrräder ausgeweitet werden. Finanz.at hat berichtet.
In Wien wird seit 21. Mai 2024 der Wiener Reparaturbon von 100 Euro erneut aufgelegt. Dieser war bereits im Vorjahr beantragbar und soll auch heuer wieder für Entlastung bei Reparaturen sorgen.
Handwerkerbonus
Der Handwerkerbonus in Höhe von 20 Prozent einer Handwerksrechnung bis 10.000 Euro - konkret also 2.000 Euro - wird ab 15. Juli 2024 beantragt werden können. Er gilt rückwirkend ab März 2024 und ist pro erwachsener Person im Haushalt einmalig pro Jahr beantragbar. Alle Details zum Antrag und der Höhe findet man hier auf Finanz.at.
Im Burgenland gibt es seit 01. April 2024 bereits einen eigenen Handwerkerbonus von bis zu 2.500 Euro bzw. 25 Prozent einer Rechnung für Handwerksleistungen von Burgenländischen Unternehmen.
Wohn- und Heizkostenzuschüsse
In einigen Bundesländern - darunter etwa Tirol oder Salzburg - können noch Wohn- und Heizkostenzuschüsse beantragt werden. In Tirol setzt erfolgt die Auszahlung in Teilen, wobei der Wohnkostenzuschuss im Frühling und der Heizkostenzuschuss mit Beginn der neuen Heizperiode im Herbst 2024 erfolgen wird.
Alle Details zu den Heizkostenzuschüssen findet man hier auf Finanz.at. Rechtzeitig vor der Heizsaison im Herbst und Winter 2024 werden auch jene Bundesländer wieder Zuschüsse auflegen, in denen aktuell keine Anträge mehr möglich sind.
Alleinerzieher- und Kinderzuschuss
Alleinerziehende erhalten noch bis Jahresende den 60-Euro-Kinderzuschuss für jedes Kind, sofern sie die Einkommensgrenzen einhalten, automatisch ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass anhand der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht und die Einkommensgrenze eingehalten wird. Für das gesamte Kalenderjahr sind das zwölfmal 60 Euro - also 720 Euro insgesamt.
Derzeit müssen viele Anspruchsberechtigte jedoch auf ihre Auszahlung warten, bis die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 abgeschlossen wurde. Wer diese noch nicht eingereicht hat, sollte das daher schnellstmöglich erledigen. Finanz.at hat berichtet.
Im Burgenland gibt es zudem auch heuer wieder den Alleinerzieher-Zuschuss. Die Höhe beträgt pro Kind 200 Euro, ab dem vierten Kind wird sie pauschal mit 750 Euro abgegolten. Ein Antrag ist noch bis 15. November 2024 möglich.
Pendlerbeihilfen
Die Pendlerbeihilfe und der Fahrtkostenzuschuss können je Bundesland in unterschiedlicher Höhe und nach anderen Kriterien und Voraussetzungen beantragt werden. In der Regel sind dabei Einkommensgrenzen und die Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnort entscheiden für den Anspruch. Die Höhe liegt bei bis zu 1.200 Euro pro ArbeitnehmerIn. Alle Details dazu findet man auf Finanz.at.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Schulstartgeld
Das jährliche Schulstartgeld wird wieder vor dem Beginn des neuen Schuljahres Anfang September bzw. bereits ab August gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt werden. Durch die Valorisierung - also die Anpassung an die Inflationshöhe - beträgt es heuer 116,10 Euro pro Kind im schulpflichtigen Alter (6 bis 15 Jahre).
Angehörigenbonus
Der Angehörigenbonus ("Pflegebonus") steht auch im Jahr 2024 in voller Höhe zur Verfügung. Er beträgt 1.500 Euro jährlich bzw. 125 Euro pro Monat. Als Voraussetzung gilt unter anderem mindestens Pflegestufe 4, sowie bestimmte Einkommensgrenzen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Weitere Zuschüsse und Beihilfen für Eltern und SchülerInnen von bis zu 300 Euro findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.
Mehr Informationen: Zuschüsse
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