Wer die Pension nicht zum gesetzlichen Antrittsalter antritt, sondern weiterarbeitet, erhält einen Beitragsbonus von derzeit 4,2 Prozent jährlich. Dieser wird nun auf 5,1 Prozent erhöht und soll damit ein deutlich höheres Lebenspensionseinkommen bringen. Am Beispiel einer Monatspension von 2.200 Euro sollen das bei dreijährigem Weiterarbeiten etwa 20.000 Euro sein.
Zugleich wird für diese ArbeitnehmerInnen auch ein Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge des Arbeitgebers von bisher 10,25 Prozent umgesetzt, wenn man weniger als die doppelten Geringfügigkeitsgrenze verdient. Pro Jahr wären das etwa 1.200 Euro an PV-Beiträgen, die weniger zu entrichten sind. Diese Maßnahme soll vorerst bis 2025 gelten.
Pensionserhöhung mit "Leistungsbonus"
Ab 2024 gilt zudem die neue Pensionserhöhung von 9,7 Prozent. Ab einem Pensionsbezug von 5.850 Euro monatlich steigt diese um pauschal 567,45 Euro an. Gleichzeitig gilt eine erhöhte Aufwertung in Form eines Leistungsbonus für NeupensionistInnen, um keinen Verlust des Einkommens aufgrund rückwirkender Aufwertungen hinnehmen zu müssen. Finanz.at hat berichtet.
Mit dem neuen Pensionsrechner von Finanz.at kann die Höhe der Pension inklusive aller Absetzbeträge und Steuersenkungen ab 01. Januar 2024 berechnet werden.
Pensionsalter steigt ab 2024 an
Ab 2024 wird zudem das Regelpensionsalter für Frauen schrittweise um ein halbes Jahr jährlich an. Das bedeutet, dass vor 01. Dezember 1963 geborene Frauen mit 60 Jahren und nach 01. Juni 1968 geborene Frauen mit 65 Jahren in Pension gehen können. Bis 2033 soll somit eine Angleichung des Pensionantrittsalters von Frauen an jenes von Männern (65 Jahre) erfolgen.
Altersteilzeit wird reformiert
Auch die Altersteilzeit soll neu gestaltet werden, um mehr Anreize für ein längeres Arbeiten zu setzen. Bereits jetzt ist es möglich, trotz reduzierter Arbeitszeit in Altersteilzeit die vollen Beitragsgrundlagen für die Pension zu erwerben. Die Hälfte des reduzierten Gehalts kann man dabei ersetzt bekommen. Zukünftig soll eine Reduktion der Arbeitszeit zwischen 20 und 80 Prozent möglich sein.
Im Falle einer Korridorpension kann bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze bei gleichzeitigem Zuverdienst derzeit der gesamte Pensionsanspruch verfallen. Ausnahme sind nicht vorgesehen. Zukünftig sollen diese durch eine Härtefallregel ermöglicht werden.
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Dieses Leistungspaket soll nun in den Nationalrat gebracht und noch vor Jahreswechsel beschlossen werden. Eine Umsetzung soll ab 2024 erfolgen.
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