Zuschuss bis 2.000 Euro jetzt noch möglich - doch nur wenige nutzen ihn

Auch 2024 wurden in Österreich wieder viele  neue Boni und Zuschüsse für private Haushalte eingeführt. Darunter findet sich auf der 2.000-Euro-Handwerkerbonus. Die Nachfrage hält sich jedoch weiterhin in Grenzen. Die volle Höhe gibt es jedoch nur noch heuer - ab Januar 2025 wird der Betrag reduziert. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

16.12.2024, 20:00 Uhr von
Euro
Bildquelle: Canva / Euro
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Der Handwerkerbonus gilt seit dem Sommer 2024 für Arbeitsleistungen in Privathaushalten und kann heuer noch bis zu 2.000 Euro pro Person bringen. Doch bisher hält sich die Nachfrage noch in Grenzen. Die durchschnittliche Höhe liegt lediglich bei 40 Prozent des maximalen Auszahlungsbetrages. Ab 2025 sinkt die maximale Förderhöhe um 25 Prozent auf 1.500 Euro.

Für den Reparaturbonus von 200 Euro steigt die Nachfrage seit der Erweiterung im September hingegen deutlich an. Alle Details findet man hier auf Finanz.at. Eine Übersicht der aktuellen Zuschüsse und Boni in ganz Österreich findet man hier.

Mit Stand von Oktober 2024 wurden bislang weniger als 100.000 Anträge eingereicht. Die durchschnittliche Förderhöhe beträgt 800 Euro - das entspricht einem Rechnungsbetrag von 4.000 Euro. Finanz.at hat darüber berichtet. Die häufigsten Arbeitsleistungen, die in diesem Zusammenhang gefördert werden, sind Tischler- und Malerarbeiten und Leistungen der Gas- und Sanitärtechnik.

Im Zuge des September-Hochwassers in weiten Teilen Österreichs wurde der Handwerkerbonus für weitere Leistungen in diesem Zusammenhang ausgeweitet. Zu den förderwürdigen Arbeitsleistungen zählen nun auch jene zur Beseitigung der Hochwasser- oder Sturmschäden. Das umfasst etwa auch Trockenlegungen, Räumungs-, Abfallentsorgungs- und Entrümpelungsarbeiten. Finanz.at hat berichtet.

2.000 Euro gibt es nur noch bis Jahresende

Die Höhe von 2.000 Euro gilt dabei jedoch nur noch bis 31. Dezember 2024. Ab 2025 wird die maximale Höhe des Bonus reduziert. Sie liegt dann bei höchstens 1.500 Euro pro Person und Jahr. Die Förderhöhe sinkt auf bis zu 7.500 Euro.

Beantragt werden kann der Handwerkerbonus seit Mitte Juli 2024 unter handwerkerbonus.gv.at. Auf der Website ist ein Antrag mittels Name, Anschrift und IBAN einzureichen. Die dafür vorgesehenen Rechnungen und ein Ausweis (oder ID Austria) können hochgeladen werden. Der Antrag kann für Arbeitsleistungen seit März 2024 rückwirkend gestellt werden.

Bis zu 2.500 Euro im Burgenland

Im Burgenland gibt es zudem einen eigenen Handwerkerbonus von bis zu 2.500 Euro. Hier können noch bis Jahresende Leistungen und auch Materialkosten gefördert werden.

Anträge sind auf der Webseite des Landes Burgenland seit April 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 möglich. Die Höhe der Förderung liegt bei 25 Prozent der Kosten, maximal jedoch 10.000 Euro pro Haushalt. Eine Übersicht der aktuellen Zuschüsse in allen Bundesländern findet man hier auf Finanz.at.

Reparaturbonus bis 200 Euro auch 2025 möglich

Anders sieht es beim beliebten Reparaturbonus aus. Die Förderung von 200 Euro für die Instandhaltung bzw. Reparatur von Elektro- und Eletronikgeräten in privaten Haushalten wurde im September sogar erweitert. Seither können auch Fahrradreparaturen gefördert werden. Zuvor war der Bonus rein auf Elektro- und Elektronikgeräte beschränkt. Das führte jedoch zu langen Wartezeiten bei Fahrrad-Shops und -Reparaturservices. Finanz.at hat berichtet.

Aufgrund der hohen Nachfrage seit Einführung, wurde der Reparaturbonus vom Klimaschutzministerium bis 2025 verlängert. Das wurde bereits im Sommer mitgeteilt. Privatpersonen können also auch im kommenden Jahr von bis zu 200 Euro für Reparaturen und Instandhaltungen von Elektrogeräten und Fahrrädern profitieren.

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Mehr Informationen: Handwerkerbonus

aktualisiert: 16.12.2024, 20:00 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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