Die Teuerung spitzt sich in Österreich immer weiter zu. Zuletzt ist die Inflation im April wieder deutlich angestiegen, die Preise in Supermärkten für alltägliche Lebensmittel sind für viele kaum mehr leistbar. Auch die neuen Anti-Teuerungsmaßnahmen versprechen laut Experten keine rasche Veränderung des Preisniveaus am Energie- oder Lebensmittelsektor.
Viele Experten - darunter auch Fiskalratspräsident Christoph Badelt - bewerten die neuen Entlastungen zwar als richtig, sie gehen ihnen aber nicht weit genug. Dennoch solle man "bitte kein Geld mehr hinauswerfen". Gemeint sind damit Maßnahmen - allen voran auch Geld-Boni und Einmalzahlungen - an Menschen, die sie nicht unbedingt benötigen würden.
1.500 Euro extra pro Jahr als Entlastung
Eine der treffsicheren Maßnahmen ist hingegen der neue Angehörigenbonus von insgesamt 1.500 Euro pro Jahr für Angehörige pflegebedürftiger Personen. Dieser wird nun um eine zusätzliche Personengruppe erweitert. Er soll auch für jene Menschen gelten, die Angehörige pflegen, jedoch nicht im selben Haushalt leben. Die Kernvoraussetzung für den Anspruch auf den "Pflegebonus" ist die Einstufung in die Pflegestufe 4 oder höher.
Die Voraussetzungen für diesen Bonus sind damit folgende:
- Es wird Pflegegeld in Stufe 4 oder höher bezogen.
- Die Pflege erfolgt überwiegend seit mindestens einem Jahr.
- Das Netto-Monatseinkommen des pflegenden Angehörigen darf 1.500 Euro nicht überschreiten.
- Der Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung liegt nicht vor.
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Der Angehörigenbonus ("Pflegebonus") wird erstmals ab Juli 2023 ausbezahlt und beträgt damit aliquot für das heurige Kalenderjahr 750 Euro - also die Hälfte des Gesamtbetrages von 1.500 Euro. Ab 2024 wird der gesamte Betrag an alle Anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt.
Mehr Informationen: Angehörigenbonus