Neue Boni bis 350 Euro: Antrag nur noch jetzt möglich

Viele können noch bis Ende November von Boni bis zu 350 Euro profitieren. Besonders zur Weihnachtszeit sind finanzielle Entlastung für einkommensschwache Familien notwendig. In manchen Orten und Bundesländern laufen die Antragsfristen noch länger. Auch hier gibt es hunderte Euro als Zuschuss. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

28.11.2024, 19:30 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Euro
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Viele Haushalte haben in diesem Jahr bereits Zuschüsse von mehreren Hundert Euro als Entlastung gegen die Teuerung erhalten. Trotz stagnierender Inflation von "nur noch" 1,8 Prozent im Oktober, sind die Preise weiterhin hoch. Besonders die Weihnachtszeit ist dabei für viele Familien finanziell belastend.

Noch bis Ende November gibt es mancherorts Einmalzahlungen und Boni, die beantragt und ausgezahlt werden können. So sind nur noch jetzt bis zu 350 Euro extra möglich. In anderen Orten können die Zuschüsse noch länger beantragt werden. Wie viel es gibt und was zu beachten ist, findet man hier auf Finanz.at.

In vielen Bundesländern gibt es heuer noch neue Zuschüsse und Einmalzahlungen, die bis zu 350 Euro und - je nach Größe des Haushalts - sogar mehr aufs Konto bringen können. Die Antragsfristen gelten hierbei noch bis Jahresende bzw. bis ins Frühjahr 2025. Einzig in Oberösterreich gilt die Frist nur noch bis 30. November 2024. Hier gibt es neben dem Heizkostenzuschuss von 200 Euro auch in manchen Städten und Gemeinden weitere Auszahlungen von bis zu 150 Euro. Bis zu 150 Euro als Weihnachtsboni sind in einigen Gemeinden ebenfalls noch möglich.

Eine Übersicht der Zuschüsse in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at. Alle Wohn und Heizkostenzuschüsse findet man hier.

Oberösterreich: 50 bis 200 Euro

Der Zuschuss von 200 Euro steht privaten Haushalten in Oberösterreich unter Einhaltung der Einkommensgrenzen zur Verfügung. Diese Grenzen liegen bei 19.070 Euro für Ein-Personen-Haushalte und 26.940 Euro für Mehr-Personen-Haushalte. Sie gelten als Bruttobeträge für das vergangene Kalenderjahr. Doch die Frist für den Antrag endet bald. Sie gilt nur noch bis 30. November 2024. Der Antrag kann auf der Website des Landes Oberösterreich online eingebracht werden.

Manche Gemeinden, wie etwa die Stadtgemeinde Bad Hall, legen unter Vorlage der Genehmigung des Antrags auf den OÖ Heizkostenzuschuss weitere 50 Euro für ihre EinwohnerInnen dazu. Das ergibt bis zu 250 Euro als Einmalzahlung von Land und Gemeinde.

Auch der Welser Weihnachtszuschuss von mindestens 150 Euro läuft bald aus. In der Stadt Wels können Einwohnerinnen und Einwohner noch bis 30. November 2024 einen Antrag auf 150 Euro plus 75 Euro zusätzlich für jede weitere Person im Haushalt stellen. Bei einer drei-köpfigen Familien wären das also 300 Euro. Der Antrag kann online auf der Webseite der Stadt Wels oder bis 29. November persönlich im Rathaus eingebracht werden. Finanz.at hat berichtet.

Steiermark: 340 Euro

In der Steiermark beträgt der Heizkostenzuschuss für die Saison 2024/25 einmalig 340 Euro pro Haushalt. Als Voraussetzung gilt ein maximalen Haushaltseinkommen von 1.572 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 2.358 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Pro Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 472 Euro. Der Antrag ist online auf der Website des Landes Steiermark möglich.

Kärnten: 110 bis 180 Euro

In Kärnten wird ebenfalls ab Oktober 2024 der neue Heizkostenzuschuss von 110 bis 180 Euro pro Haushalt gestartet. Die Höhe hängt dabei vom Haushaltseinkommen ab. Voraussetzung ist ebenfalls ein Hauptwohnsitz im Land Kärnten. Der Antrag kann ab 01. Oktober online auf ktn.gv.at gestellt werden.

Die Einkommensgrenzen liegen für den kleinen Heizkostenzuschuss von 110 Euro bei 1.510 Euro netto pro Monat für Alleinstehende, 2.080 Euro netto monatlich für Zwei-Personen-Haushalte und plus 360 Euro pro weiterer Person im Haushalt. Einen Anspruch auf den großen Zuschuss von 180 Euro haben Alleinstehende mit maximalem Netto-Einkommen von 1.270 Euro pro Monat bzw. Zwei-Personen-Haushalte mit höchstens 1.840 Euro. Auch hier wird die Grenze pro zusätzlicher Person im Haushalt um 360 Euro angehoben.

Niederösterreich: 230 Euro und mehr

In Niederösterreich gibt es gleich zwei neue Zuschüsse, die mehrere Hundert Euro einbringen können:

Der neue NÖ Wohnbonus für 2024 ist nur noch bis 15. Dezember 2024 verfügbar. Die Einkommensgrenzen für den Anspruch liegen bei Einpersonenhaushalten bei 18.000 Euro brutto pro Jahr und 45.000 Euro für Mehrpersonenhaushalte. Der Zuschuss liegt bei 80 Euro für die erste und 30 Euro für jede weitere Person. Anträge sind auf der Webseite des Landes Niederösterreich möglich.

Der neue NÖ Heizkostenzuschuss für 2024/25 ist noch bis 31. März 2025 beantragbar. Als Voraussetzung gilt unter anderem, dass seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet sein muss und die monatlichen Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten bzw. man eine Mindestpension oder Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezieht. Der Zuschuss beträgt einmalig 150 Euro. Anträge für den Heizzuschuss sind ebenfalls auf der Webseite des Landes Niederösterreich möglich.

Vorarlberg: 330 Euro

In Vorarlberg kann noch bis ins Frühjahr 2025 ein neuer Zuschuss von 330 Euro beantragt werden. Als Voraussetzung sind die Einkommensgrenzen einzuhalten. Eine Einschleifregelung ist ebenfalls vorgesehen. Anträge sind auf der Webseite des Landes Vorarlberg bis 21. Februar 2025 möglich.

Auf Finanz.at findet man eine Übersicht der Heizkostenzuschüsse je Bundesland für die Periode 2024 und 2025.

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Mehr Informationen: Zuschüsse

aktualisiert: 28.11.2024, 19:30 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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