Auch 2024 gibt es wieder diverse Boni und Zuschüsse, die private Haushalte finanziell entlasten sollen. So wird erstmals der neue Angehörigenbonus in voller Höhe von 1.500 Euro ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt dabei in zwölf Monatsraten zu je 125 Euro. Bereits 2023 wurde er an Anspruchsberechtigte in halber Höhe von 750 Euro überwiesen.
Der Angehörigenbonus steht allen Personen zu, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen: Darunter fallen etwa ein maximale Monatseinkommen der pflegenden Angehörigen von 1.500 Euro, sowie die Dauer der Pflege. Ein Antrag ist jedoch notwendig. Weitere Details zum Angehörigenbonus ("Pflegebonus") findet man hier auf Finanz.at.
Können Angehörigen aufgrund des Pflegebedarf nicht mehr arbeiten oder sind diese als pflegende Angehörige versicht, entfällt die Einkommensvoraussetzung ohnehin.
Weiters können Sozialgerichte bei Rückforderungsansprüchen oder bei zu Unrecht nicht ausgezahltem Angehörigenbonus die Sachlage verhandeln. Zudem gibt es 2024 auch Verbesserungen beim Einkommensnachweis von pflegenden Angehörigen und den notwendigen Meldepflichten.
1.000 Euro zusätzlich als Pflegescheck
In Niederösterreich wird seit Oktober 2023 zusätzlich zum Angehörigenbonus auch der neue "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" in Höhe von 1.000 Euro ausbezahlt. Auch hier ist ein Antrag notwendig. Dieser Zuschuss ist auch im heurigen Jahr möglich. Ein Antrag kann hier online oder telefonsich unter 02742 / 9005 - 9095 gestellt werden. Für NiederösterreicherInnen bedeutet das gemeinsam mit dem Pflegebonus bis zu 2.500 Euro pro Jahr ab 2024.
Alle Details zu den Voraussetzungen dafür findet man hier im Artikel über den "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" auf Finanz.at.
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Erhöhtes Pflegegeld ab 2024
Auch das Pflegegeld wurde ab 01. Januar 2024 erhöht. Je nach Stufe bringt das bis zu 2.061 Euro pro Monat extra. Die gesamte Tabelle findet man hier auf Finanz.at:
So steigt das monatliche Pflegegeld je Stufe ab 2024:
Plegestufe | Betrag 2024 | Betrag 2024 |
---|---|---|
Stufe 1 Monatl. Pflegebedarf mehr als 65 Stunden |
175,00 Euro | 192,00 Euro |
Stufe 2 Monatl. Pflegebedarf mehr als 95 Stunden |
322,70 Euro | 354,00 Euro |
Stufe 3 Monatl. Pflegebedarf mehr als 120 Stunden |
502,80 Euro | 551,60 Euro |
Stufe 4 Monatl. Pflegebedarf mehr als 160 Stunden |
754,00 Euro | 827,10 Euro |
Stufe 5 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand |
1.024,20 Euro | 1.123,30 Euro |
Stufe 6 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden bei regelmäßiger Betreuung bei Tag und Nacht oder dauernder Anwesenheit einer Pflegeperson (24 Stunden) |
1.430,20 Euro | 1.569,00 Euro |
Stufe 7 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden wenn keine "zielgerichtete" Bewegungen der Extremitäten möglich |
1.879,50 Euro | 2.061,80 Euro |
Mehr Informationen: Angehörigenbonus