Der Begriff "Karenz" bezeichnet eine Freistellung von der Arbeit. Oft wird der Terminus für die sogenannte Eltern Karenz verwendet - also für leibliche Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern. Während dieser Zeit hat die Pflege des Kindes Vorrang. Der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Im Unterschied dazu handelt es sich bei der Bildungskarenz um eine Freistellung, die dem Zweck der Fort- und Weiterbildung dient. Die Bildungskarenz in Österreich ist in verschiedenen Varianten möglich.
Gute Gründe für eine Bildungskarenz
In beruflicher Hinsicht wird besonders deutlich, dass Fortbildungsmaßnahmen für alle Beteiligten sinnvoll sind, für Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber. Große Unternehmen bieten oft betriebsinterne Weiterbildungen an. Darüber hinaus kann man auch als Arbeitnehmer einiges dafür tun, um fachlich auf dem Laufenden zu bleiben. Von einem höheren Fachwissen der Angestellten profitiert der Arbeitgeber, jedoch auch Angestellte steigern damit ihre Chancen - in der aktuellen Firma ebenso wie bei einem eventuell geplanten Wechsel. Damit der Arbeitgeber mit einer Bildungskarenz einverstanden ist, brauchen Arbeitnehmer überzeugende Argumente:
- Eigeninitiative zeigt, dass Sie an Ihrer Weiterbildung ein großes Interesse haben.
- Als Arbeitnehmer erwerben Sie zusätzliche Qualifikationen, die für Sie und Ihren Arbeitgeber nützlich sind.
- Für die Firma entstehen durch die Freistellung keine Kosten. Allerdings muss für einen Ersatz gesorgt werden, wenn ein Arbeitnehmer für längere Zeit nicht zur Verfügung steht.
Ein weiterer Vorteil ist die zeitliche Flexibilität durch eine Freistellung. Wer beispielsweise in einem Abendkurs seine Fremdsprachenkenntnisse erweitern möchte, muss einen Teil der persönlichen Freizeit opfern. Während einer Bildungskarenz sind dagegen sogar Auslandsaufenthalte möglich, denn es gibt keine Vorschriften, wo die Weiterbildung stattfinden darf. Auch Fernlehrgänge sind kein Problem, der persönliche Aufenthaltsort spielt keine Rolle - ob von zu Hause aus oder in Verbindung mit einer Reise oder während eines Auslandsaufenthalts ist die Fortbildung problemlos machbar.
Ein wichtiger Aspekt der Bildungskarenz ist außerdem die Möglichkeit, Bildungsabschlüsse nachzuholen. Das Spektrum reicht vom Hauptschulabschluss über den Abschluss einer Lehre bis zum Abschluss eines Studiums.
Die soziale und finanzielle Absicherung in der Bildungskarenz
Ganz ohne finanzielle Einbußen geht es nicht, aber es gibt eine Unterstützung vom Arbeitsmarktservice. Das AMS bezahlt ein Weiterbildungsgeld, dessen Höhe dem fiktiven Arbeitslosengeld entspricht. Während der Bildungskarenz sind freigestellte Arbeitnehmer sozialversichert, darunter fallen die Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus kann man eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Eine solche Beschäftigung ist auch beim Arbeitgeber möglich. Damit gelingt es, den Kontakt zum Unternehmen aufrecht zu erhalten. Man ist immer auf dem aktuellen Stand, was die Entwicklungen im Betrieb betrifft.
Voraussetzungen für die Gewährung einer Bildungskarenz
Damit ein Arbeitnehmer eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der erste Punkt ist, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen muss. Man muss mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung sowie mehr als geringfügig beim Arbeitgeber beschäftigt sein.
Des Weiteren ist der Nachweis einer Bildungsmaßnahme erforderlich. Das heißt, die Weiterbildung muss für mindestens 20 Stunden pro Woche wahrgenommen werden, der Weiterbildungsanbieter muss die Dauer bestätigen. Eine Ausnahme stellt die Bildungskarenz dar, wenn Kinder unter sieben Jahren betreut werden müssen und keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. In diesem Fall sind 16 Wochenstunden per Nachweis zu erbringen.
Wer die Bildungskarenz für ein Studium nutzen möchte, muss nach jedem Semester nachweisen, dass nach jedem Semester Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 4 Semester-Wochenstunden oder 8 ECTS-Punkten absolviert wurden.
Wenn die Bildungskarenz im Anschluss an die Elternkarenz geplant ist, muss sie direkt an den letzten Bezugstag des Kinderbetreuungsgeldes anschließen.
Damit der Arbeitgeber zustimmt: Argumente für eine Bildungskarenz
Am wichtigsten ist es, den Arbeitgeber vom Sinn einer Bildungskarenz zu überzeugen. Er ist nicht dazu verpflichtet, sondern kann entscheiden, ob er damit einverstanden ist. Ein gutes Argument jedenfalls, dass eine Weiterbildung Ihre Qualifikation erhöht und somit auch für den Betrieb nützlich ist. Hobbykurse gelten übrigens nicht als Weiterbildung.
Deshalb sollte die geplante Weiterbildung zum Beruf passen. Perfekte Sprachkenntnisse sind beispielsweise in Unternehmen, die international tätig sind, nahezu unverzichtbar. Ebenso bringen sehr gute Kenntnisse Vorteile in einer zunehmend digitalen Arbeitswelt. Andere Weiterbildungsmaßnahmen können sich mit Marketing, dem Umgang mit Social Media, dem Aufbau von Firmenhomepages oder Verkaufsstrategien beschäftigen. Finden Sie eine Weiterbildung, die eine Win-Win-Situation schafft. Erklären Sie Ihre Ziele, weisen Sie auf die Vorteile hin. Ihr Arbeitgeber soll den Nutzen erkennen, den eine Fortbildung bringt. Außerdem stärkt sich dadurch die Bindung an das Unternehmen.
Vorgehensweise für einen reibungslosen Ablauf
Wenn der Arbeitgeber zustimmt, legen Sie den zeitlichen Ablauf fest. Es versteht sich von selbst, dass Arbeitnehmer auf die Belange des Unternehmens Rücksicht nehmen sollten. Ist die Firma beispielsweise stark auf das Weihnachtsgeschäft fixiert, ist eine geplante Bildungskarenz in dieser Zeit nicht zielführend. Arbeitnehmer sollten den Zeitraum mit dem Arbeitgeber besprechen, die Dauer der Bildungskarenz klären und alles schriftlich festhalten. Wählen Sie den Anbieter der Weiterbildung und stellen Sie sicher, dass Sie einen Platz erhalten. Anschließend folgt die Beantragung des Weiterbildungsgeldes. Der Antrag ist frühestens drei Wochen vir dem Beginn der Bildungskarenz beziehungsweise spätestens am ersten Tag möglich. Der Antrag wird über das e-ams-Konto oder beim zuständigen AMS gestellt.
Die Dauer einer Bildungskarenz
Die Bildungskarenz kann einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr umfassen. Die Weiterbildung muss nicht am Stück stattfinden, sondern kann auch in Teilen absolviert werden. Ein Teil muss eine Dauer von mindestens zwei Monaten haben. Die gesamte Dauer der Bildungskarenz darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Wenn eine weitere Bildungskarenz geplant ist, darf sie erst frühestens nach einem Zeitraum von vier Jahren nach dem Beginn der letzten Weiterbildung stattfinden.
Grundsätzlich können auch Saisonbeschäftigte eine Bildungskarenz mit dem Arbeitgeber vereinbaren, wenn das Arbeitsverhältnis unbefristet ist. Außerdem ist eine Bildungsteilzeitkarenz möglich. Dafür muss das Arbeitsverhältnis bereits seit sechs Monaten bestehen. Das Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht, die Arbeitszeit wird reduziert. Die Bildungs Teilzeit ist mit einer Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren möglich, wobei ein Teil mindestens vier Monate betragen muss. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme mit mindestens zehn Wochenstunden stattfinden muss. Wie bei der Bildungskarenz gibt es auch bei der Teilzeitbildungskarenz ein Weiterbildungsgeld und die Fortführung der Sozialversicherung.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte bei der Bildungskarenz
Die Bildungskarenz hat Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Erweiterung der beruflichen Qualifikation wird durch die Gewährung eines Weiterbildungsgeldes in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes finanziell erleichtert, die Sozialversicherung bleibt bestehen.
Weitere Informationen zur Bildungskarenz in Österreich findet man hier auf Finanz.at oder auf der Webseite der Arbeiterkammer.
Mehr Informationen: Bildungskarenz