Steuersenkung ab 2024 bringt deutlich mehr Netto für alle

Am Dienstag präsentiert Finanzminister Brunner (ÖVP) den Progressionsbericht - jenen Bericht über die Abschaffung der kalten Progression. Die Grenzwerte der Steuerstufen werden um mindestens 6,6 Prozent erhöht. Das bringt deutlich mehr Netto vom Brutto für alle SteuerzahlerInnen in Österreich. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

08.08.2023, 10:24 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro

Gemeinsam mit IHS-Direktor Holger Bonin präsentiert Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Dienstag unter dem Titel "Kalte Progression abgeschafft" den dazugehörigen "Progressionsbericht". Durch die Anpassungen der Steuergrenzwerte ab 2024 wird SteuerzahlerInnen deutlich mehr Netto vom Brutto bleiben.

Demnach werden die Grenzwerte der einzelnen Steuerstufen ab Januar 2024 um mindestens 6,6 Prozent angehoben werden. Das bringt SteuerzahlerInnen in Österreich ab kommendem Jahr abermals mehr Netto vom Brutto. Durch die Zwei-Drittel-Regelung werden jedoch nicht alle EinkommensbezieherInnen vollständig gegen die Inflation entlastet.

6,6 Prozent Entlastung kommt automatisch

Das Gesetz sieht vor, dass zwei Drittel der Teuerung automatisch auf alle Lohnsteuerklassen angewendet und deren Grenzwerte erhöht werden. Damit wird die Entlastung zu zwei Drittel an alle SteuerzahlerInnen weitergegeben. Das übrige Drittel wird von der Bundesregierung flexibel und individuell verteilt. Diese Maßnahme muss bis spätestens 15. September fixiert und bekanntgegeben werden.

Hier findet man einen Entlastungsrechner auf Basis der vorläufigen Werte, der angibt, wie viel man voraussichtlich ab 2024 netto verdienen wird.

Einkommen bis 12.500 Euro steuerfrei

Als Berechnungsgrundlage dient die Inflation von Juli 2022 bis Juni 2023. Diese dürfte nach erster Schätzung bei rund 9,9 Prozent liegen. Demnach würden die Grenzwerte aller Steuerstufen - mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent - automatisch um 6,6 Prozent angehoben werden.

Wird das Modell mit überproportionaler Entlastung der beiden niedrigsten Tarifstufen identisch zu 2023 umgesetzt, würde das sogar einen steuerfreien Betrag von 13.095 Euro bedeuten.

Drittes Drittel: Zwei Modelle liegen am Tisch

Aus Sicht von IHS-Chef Bonin gäbe es für das dritte Drittel der Entlastung zwei Modell:

  • So könne das dritte Drittel - also weitere 3,3 Prozent - für das kommende Jahr an die untersten Tarifstufen aufgeteilt werden. Damit würde die erste steuerpflichtige Stufe (20%) um 9,9 Prozent erhöht werden.
  • Eine weitere Variante wäre, mittleren Einkommen eine überproportionale Entlastung zukommen zu lassen. Damit würde die Mittelschicht von dieser Entlastung deutlich mehr profitieren als bisher.

Beide Modelle wären laut IHS-Chef Bonin auch ein Signal an die Sozialpartner für die anstehenden Lohnverhandlungen in Herbst. Die Regierung müsse sich nun für ein Modell entscheiden und umsetzen.

Neue Grenzwerte ab 2024

Ab 2024 sollen Einkommen bis 12.500 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Die gesamte Tabelle der Einkommen- und Lohnsteuer ab 2024 findet man hier auf Finanz.at:

Der Grenzwert der untersten Stufe der Lohnsteuertabelle (steuerfreies Jahreseinkommen) wird auf mindestens 12.500 Euro erhöht. Ab diesem Betrag bis 20.408 Euro pro Jahr werden 20 Prozent an Steuern fällig. Die volle Lohnsteuertabelle findet man hier auf Finanz.at.

Volle Steuersenkung ab Januar in Kraft

Gleichzeitig gilt ab Januar 2024 für die dritte Stufe der Steuersatz von 40 Prozent. Zuvor wurde für das Kalenderjahr 2023 - aufgrund einer unterjährigen Senkung im Juli - ein Mischwert von 41 Prozent herangezogen. Allein im kommenden Jahr werden sich SteuerzahlerInnen laut IHS-Bericht rund 3,65 Milliarden Euro ersparen.

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Lohnsteuertabelle ab 2024

So sieht die neue Lohn- und Einkommensteuertabelle ab 2024 aus:

Einkommen (2025) Einkommen (2024) Steuersatz (2025) Steuersatz (2024)
bis 13.308 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 21.617 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 35.836 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 69.166 Euro bis 66.612 Euro 40 % 40 %
bis 103.072 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: Erhöhung aller Tarifstufen bis zur höchsten Stufe um 3,84 %.

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Im Jahr 2023 wurde mit dem dritten Drittel die erste Steuerstufe überproportional entlastet. Auf sie entfiel eine Anhebung des Grenzwertes von 6,3 Prozent. Die übrigen Stufen wurden um 3,47 Prozent erhöht. Die höchste Stufe der Einkommensteuertabelle (Einkommen über einer Million Euro) ist davon nicht betroffen.

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Mehr Informationen: Kalte Progression

aktualisiert: 08.08.2023, 18:22 Uhr
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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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