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Ein kürzliches Urteil des OGH nach einer Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen die BAWAG stellt fest, dass das Einheben von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig waren. Im konkreten Fall geht es um 1,5 Prozent des Kreditbetrages. Der VSV fordert nun, dass die Bank die unrechtmäßig verrechneten Gebühren an Kundinnen und Kunden zurückzahlen muss.
Die Klauseln in den Kreditverträgen seien "gröblich benachteiligend", wie die Krone zu diesem Fall berichtet. Grundsätzlich unzulässig sind Bearbeitungsgebühren zwar nicht, jedoch sei laut OGH nicht nachvollziehbar, die ein Kredit in Höhe von 400.000 Euro mehr Aufwand für die Bank produzieren könne als jener um 200.000 Euro. Die prozentuelle Berechnung sei daher nicht nachvollziehbar.
Die BAWAG berichtet dazu in einer Aussendung, dass man "die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Kenntnis nehme und die konkreten Auswirkungen des Urteils prüfe". Die BAWAG habe dafür nun sechs Monate Zeit. Um eine Verjährung der Ansprüche auszuschließen, möchte der VSV nun eine Unterlassungsklage - auch gegen weitere große Banken - einbringen. Die Verjährungsfrist liegt hier bei 30 Jahren.
Rasche und unkomplizierte Rückzahlung gefodert
Auch die Arbeiterkammer versucht nun nach Prüfung des Urteils eine rasche Lösung für die KonsumentInnen zu finden. AK-Konsumentenschützer Robert Panowitz möchte zunächst dafür sorgen, dass keine Klagen der KundInnen notwendig sind, um die Rückforderung zu erhalten. Sollte das nicht gelingen, wolle man rechtliche Schritte einleiten.
Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom VSV verlangt nun, "dass zu Unrecht bezogene Gebühren rasch und unkompliziert an die Kunden zurückbezahlt werden". Das sei, auch aufgrund der hohen Übergewinne der Banken, dringend notwendig. Sollte es tatsächlich in den kommenden Monaten zu einer Rückzahlung unzulässiger Kreditgebühren kommen, würden Kundinnen und Kunden wohl von hunderten bis teilweise auch tausenden Euro profitieren können.
Verbandsklage angekündigt
Insgesamt soll es nach einem Bericht der Tageszeitung Heute um bis zu 5 Milliarden Euro gehen. Prozessfinanzierer und der VSV nehmen dabei alle Großbanken im Land in Visier und planen eine Verbandsklage, um die Ansprüche der KonsumentInnen durchzusetzen.
Bereits im Vorjahr wurden diverse Sammelklagen aufgrund vermeintlich unzulässiger Kreditgebühren bekannt. So veranlasste ein OGH-Urteil aus Januar 2024 den Europäischen Konsumentenschutzverein (EKV) dazu, die Rückerstattungsansprüche einzuklagen. Finanz.at hat berichtet.
