In den vergangenen Jahren sind aufgrund der Teuerung auch die Bankgebühren in Österreich teils deutlich gestiegen. Das betraf etwa im Juli 2023 alle Gebühren, die durch eine Koppelung der Verträge an den Verbraucherpreisindex (VPI) eben davon abhängig sind. Für KundInnen der BAWAG, Bank Austria oder Erste Bank wurden dadurch die Bankgebühren um bis zu 12 Prozent teurer.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte daraufhin im Herbst des vergangenen Jahres die Bank Austria wegen vermeintlich unrechtmäßig berechneter Entgelte und Spesen an ihre Kunden. Daraufhin bewertete das Oberlandesgericht Wien einige der Klauseln nun als rechtswidrig. Eine außergerichtliche Einigung zwischen VKI und Bank Austria ermöglicht es, dass betroffene Kunden nun Geld zurückbekommen. Finanz.at hat über diese Einigung bereits berichtet.
Die für die Rückerstattung vorgesehene Sammelaktion läuft noch bis 11. Februar 2024. Eine kostenlose Anmeldung ist hier im Portal des VKI möglich. Laut VKI sollen potenziell alle Kundinnen und Kunden der Bank betroffen sein, denen Spesen und Entgelte berechnet wurden und ein Konto, ein Sparbuch oder einen Verbraucher Kredit haben oder in der Vergangenheit hatten. Diese wurden auch durch die Bank Austria darüber informiert und können sich nun der Sammelaktion anschließen.
Diese Gebühren und Spesen sind betroffen
Unter anderem wurden diese Positionen vom OLG Wien als unrechtmäßig befunden:
- Überweisung von einem Sparbuch auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses
- Kraftloserklärungen von Sparbüchern
- Entgelte für Sparbuchsperren
- Mahnspesen im Kreditgeschäft
- allgemeine Stundensätze im Kreditgeschäft und Zahlungsverkehr
- Information über Nichtdurchführung von Zahlungstransaktionen
- Kontoinformationen für Verbraucher
- Belegkopien und Nacherstellung Originalauszug
- Evidenzgebühr bei Verlassenschaften
- ZMR-Abfrage
- Beauftragung eines Rechtsanwalts
Die Entgelte betragen teilweise bis zu 183 Euro. Vor der Anmeldung zur Sammelaktion müssen KundInnen die VKI-Gebührenliste mit den eigenen Kontoauszügen oder dem Online-Banking abgleichen. Wurden derartige Entgelte oder Spesen eingezogen, so ist ein Anmeldung notwendig, um das Geld zuerstattet zu bekommen.
Zudem ist im Zuge der Anmeldung auch eine Entbindung vom Bankgeheimnis erforderlich. Eine entsprechende Vorlage findet man hier zum Download.
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