Wie bereits berichtet, wird ab 01. Januar 2024 unter anderem die CO2-Steuer erneut für steigenden Spritpreisen bei heimischen Tankstellen sorgen. Fossile Energie wird durch die CO2-Bepreisung spürbar teurer. Auch die Heizkosten werden vielfach ansteigen.
Seit ihrer Einführung 2022 wird der Preis pro Tonne CO2 von Unternehmen, die nach Kraftstoffe importiert oder hierzulande produzieren, zusätzlich eingehoben. Der Dieselpreis soll aufgrund der Erhöhung um fast 4 Cent pro Liter und der Bezinpreis um 3,5 Cent pro Liter teurer werden. Bereits nach Einführung der Abgabe stieg der Preis um bis zu 9 Cent pro Liter an.
Alle Neuerungen und Änderungen für AutofahrerInnen ab 2024 findet man jetzt hier auf Finanz.at:
CO2-Preistabelle je Tonne
Bis zum Jahr 2025 wird der CO2-Preis bis auf 55 Euro pro Tonne ansteigen. Der Preisstabilitätsmechanismus, der die Erhöhung im heurigen Jahr aufgrund der hohen Teuerung halbiert hat, wird 2024 nicht gezogen.
Jahr | Preis pro Tonne CO2 |
---|---|
2022 | 30 Euro |
2023 | 32,5 Euro * |
2024 | 45 Euro |
2025 | 55 Euro |
Als Ausgleich dazu wird seit Einführung aus den Mehreinnahmen dieser Bepreisung der Klimabonus österreichweit ausbezahlt. Für das kommende Jahr rechnet man aufgrund der steigenden CO2-Steuer mit einer Erhöhung des Klimabonus auf bis zu 300 Euro.
Motorbezogene Versicherungssteuer wird erhöht
Zusätzlich wird ab 01. Januar auch der CO2- Freibetrag der motorbezogenen Versicherungssteuer um 3 g/km sinken, sowie der Leistungsfreibetrag von um 1 kW pro Jahr reduziert werden. Damit liegt der CO2-Freibetrag ab 2024 bei 103 g/km und der Leistungsfreibetrag bei 61 kW.
NoVA-Erhöhung verteuert umweltschädliche KFZ deutlich
Ab 01. Januar 2024 wird auch die Normverbrauchsabgabe (NoVA) nochmals deutlich verschärft. Wie in der öko-sozialen Steuerreform geregelt wurde, wird die NoVA jährlich erhöht. Das bedeutet, dass die Neuzulassung von Kraftfahrzeugen in Österreich teurer wird. Elektroautos bzw. alle KFZ, die einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der NoVA, wie auch bisher, befreit.
Konkret wird für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (PKW) der Grenzwert der CO2-Emissionen - also der sogenannte CO2-Abzugsbetrag - um fünf Punkte auf 97 Gramm pro Kilometer reduziert. Der Malusgrenzwert sinkt auf 155 g/km, der Malusbetrag und der Höchststeuersatz steigen auf 80 Euro bzw. 80 Prozent.
NoVA für PKW ab 2024
Die Höhe der Abgabe ab 2024 kann mit dem NoVA-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.
Für einen PKW mit 132g CO2 pro Kilometer und einem Neupreis von 37.000 Euro fällt aktuell (2023) eine NoVA von 1.870 Euro an. Ab kommendem Jahr beträgt die Abgabe bereits 2.240 Euro.
Bei einem PKW mit 150g CO2 und einem Neupreis von 50.000 Euro liegt die NoVA derzeit bei 4.650 Euro, zukünftig sind es 5.150 Euro.
Diese Erhöhung der Normverbrauchsabgabe wird jährlich erfolgen, jedoch ab 2025 abgeschwächt. So wird beginnend mit 01. Januar 2025 nur noch der CO2-Abzugsbetrag pro Jahr um den Wert 3 abgesenkt. Die jährliche Erhöhung ist Teil der öko-sozialen Steuerreform. Dadurch sollen umweltschädliche Kraftfahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen in Österreich jährlich spürbar teurer.
NoVA 2024 für Motorräder
Bei Motorrädern ist zu beachten, dass der CO2-Abzugsbetrag von 55 g / km beginnend mit Januar 2024 nur noch alle zwei Jahre jeweils um den Wert 2 abgesenkt wird. Für das Jahr 2024 beträgt er daher 53 g / km, für das Jahr 2026 wird er letztlich auf 51 g abgesenkt.
NoVA 2024 für Leichte Nutzfahrzeuge (N1)
Für Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) gelten ab 2024 ein CO2-Abzugsbetrag von 150 g pro Kilometer, sowie ein Malusgrenzwert von 208 g/km. Der Höchststeuersatz steigt ebenfalls auf 80 Prozent, der Malusbetrag auf 80 Euro.
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E-Autos weiterhin gefördert
Eine Förderung wird es hingegen wieder für Elektrofahrzeuge geben. Wie auch schon 2023 werden privat angeschaffte E-Autos mit bis zu 5.000 Euro als E-Mobilitätsbonus gefördert. Ladeinfrastruktur für private Haushalte kann mit 600 Euro und E-Motorräder mit bis zu 2.300 Euro unterstützt werden.
Pendlerpauschale sinkt auf Basiswerte
Die im vergangenen und heurigen Jahr befristet erhöhte Pendlerpauschale wird wieder ganzjährig auf die Basiswerte absinken. Das bedeutet, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf den PKW für den Arbeitsweg angewiesen sind, steuerlich nicht mehr zusätzlich profitieren und entlastet werden können.
Die Erhöhung für 2023 galt von 01. Januar bis 30. Juni. Dabei wurden die Pendlerpauschale und der Pendlereuro angehoben. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Zusammenfassung:
- Die CO2-Steuern werden ab 01. Januar 2024 erneut angehoben und steigen auf 45 Euro pro Tonne CO2.
- Die NoVA wird erhöht und soll umweltschädliche KFZ mit hohen CO2-Emissionen abermals verteuern.
- Die motorbezogene Versicherungssteuer (KFZ-Steuer) wird ebenfalls erhöht, um umweltfreundliche Fahrzeuge zu privilegieren.
Mehr Informationen: KFZ-Steuer