Zuletzt wurde berichtet, dass erste Auszahlungen noch im September erfolgen werden. Aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer wird die Zahlung nicht zeitgleich an alle Anspruchsberechtigten erfolgen können, hieß es aus dem Sozialministerium. Einige werden sich demnach deutlich länger gedulden müssen.
Exklusiv: Übersicht aller Auszahlungstermine je Bundesland
Finanz.at hat bei den für SozialhilfebezieherInnen zuständigen Stellen in den Bundesländern exklusiv nachgefragt. Alle Details dazu findet man hier in einer Übersicht:
Laut Informationen der Länder werden zu Beginn die Sonderzuwendungen an volljährige Personen sowie die Sonderzuwendungen für Kinder aus Haushalten, die im Vollbezug einer Sozialhilfeleistung stehen, ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Sonderzuwendungen für Kinder aus Haushalten, die eine Sozialhilfeleistung als Aufzahlung erhalten - also eine sogenannte Aufstockung -, kann erst erfolgen, sobald das Sozialministerium die dafür nötigen Informationen zur Verfügung gestellt hat. Das sei bislang noch nicht der Fall.
Vorarlberg
In Vorarlberg wurde bereits am 28. August mit der Auszahlung gestartet, wie man auf Nachfrage der Redaktion mitteilt. Insgesamt wurden bisher Zuwendungen für 1.734 Haushalte bewilligt. Das entspricht einem Auszahlungsgrad von 75 Prozent.
Seitens des Landes Vorarlberg heißt es, dass sich die Auszahlung um zwei Monate verzögert hat, da der Erlass des Sozialministeriums abgewartet werden musste. Dieser wurde erst Ende August übermittelt.
Kärnten
Auch an das Land Kärnten wurde dieser Erlass am 25. August 2023 übermittelt. Mit der Programmierung der Portalanwendungen wurde, laut Amt der Kärntner Landesregierung, unmittelbar danach begonnen.
Die ersten Auszahlungen sollten bereits nächste Woche veranlasst werden können, wie man auf Nachfrage von Finanz.at ankündigt. Sämtliche Auszahlungen sollten bis Ende September abgeschlossen sein.
Wien
Laut zuständiger MA40 kann auf Nachfrage von Finanz.at noch "kein Finaltermin für die ersten Auszahlungen abgeschätzt werden, da sich hier Abhängigkeiten zu Bundeserledigungen ergeben." Es wird davon ausgegangen, dass eine früheste Auszahlung im November 2023 erfolgen kann.
Auf die Frage, warum sich die Auszahlung derart lange verzögern wird, bekommt man eine sehr deutliche Antwort. "Diese Frage wäre an den Bund zu richten. Die betreffenden Rahmenbedingungen für die Auszahlung der Sonderzuwendungen sind den Bundesländern erst kürzlich zugegangen. Darüber hinaus wird noch eine Änderung bei der Auszahlung der Sonderzuwendungen für Kinder, insbesondere in der Anrechnung erwartet."
Seitens Sozialministerium seien die für die Länder notwendigen Verordnungen demnach erst kürzlich eingelangt. Dort war auf Nachfrage keine Rede von einer Verzögerung im eigenen Haus. Man verwies wiederum auf die Zuständigkeit der Länder - die jewoch ohne Erlass aus dem Ministerium notwendige Schritt nicht einleiten konnten.
"Von Seiten der Länder sind – sobald alle Anforderungen von Seiten des Bundes dargelegt wurden - noch die erforderlichen Programmierarbeiten für die Auszahlung bzw. Abfrage in der Transparenzdatenbank erforderlich", heißt es dazu von der Wiener MA40.
Oberösterreich
Bislang sind in Oberösterreich noch keine Auszahlungen erfolgt. Die ersten Überweisungen sollen Ende September erfolgen. Das teilt die Direktion "Soziales und Gesundheit" des Landes Oberösterreich auf Nachfrage von Finanz.at mit.
Der Erlass wurde - wie bereits berichtet - erst Ende August zugestellt. Da das Gesetz auch andere Bezieherkreise umfasst, müssen Doppelauszahlungen vermieden werden. Daher sei eine Planung der Auszahlungen notwendig. Der frühest mögliche Zeitpunkt der Auszahlung ist Ende September 2023.
Steiermark
In der Steiermark rechnet man seitens Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit einer Auszahlung der Beträge ab Januar 2024. Der Grund dafür ist, dass - wie auf Nachfrage mitgeteilt wurde - "für die Abwicklung der Sonderzuwendungen seitens des Bundes noch eine Novelle des LWA-G und entsprechende Ergänzungen des Ministeriums zu einem Erlass fehlen". Mit diesen ist voraussichtlich ab Oktober zu rechnen.
Weiter berichtet man, dass aufgrund der Größe der Förderungsaktion "für die Administration in den Ländern zusätzliche Ressourcen (Personal) gefunden und technische Grundlagen (IT-System) geschaffen werden müssten".
Tirol, Salzburg, Burgenland und Niederösterreich
Aus dem Burgenland, Tirol, Salzburg und Niederösterreich ist bis zum Ende der Antwortfrist von Finanz.at keine Rückmeldung eingelangt. Diese werden, sofern die Nachfrage der Redaktion noch beantwortet wird, hier nachgereicht.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch in diesen Bundesländern bislang keine Auszahlung erfolgt sind. Der frühest mögliche Termin dürfte auch hier Ende September bzw. ab Oktober 2023 realisitisch sein.
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Ursache für die Verzögerung liegt beim Bund
Laut Aufkunft der zuständigen Stellen in den Bundesländern, sind für die Auszahlung von Bundesmitteln durch die Bundesländer ein Erlass und eine so genannte Übertragungsverordnung erforderlich. Dieser Erlass muss konkrete Vorgaben an die Verwaltung enthalten ohne derer eine Programmierung für die Zahlungsanweisungen nicht möglich ist.
Der Erlass wurde Ende August erteilt, sodass die Länder erst seither mit der Programmierung der notwendigen Portalanwendungen beginnen konnten.
Armutsgefährdete Familien müssen monatelang warten
Zur Erinnerung: Seitens der Bundesregierung wurde allen Anspruchsbrechtigten im Juni eine Auszahlung ab Juli 2023 angekündigt. Besonders tragisch ist, dass dieses Maßnahmenpaket eine Entlastung für von Armut betroffene Kinder sein sollte. Diese werden nun teilweise bis November auf ihre Hilfe warten müssen.