ORF-Haushaltsabgabe: Diese Personen sind ab 2025 davon befreit

Die ORF-Haushaltsabgabe erhitzt seit der Einführung für alle Menschen in Österreich weiterhin die Gemüter. Auch wer kein Empfangsgerät besitzt, muss den ORF-Beitrag nun zahlen. Wer ab 2025 davon befreit ist und weitere Details zur Rezeptgebühr & Co. findet man hier auf Finanz.at.

11.12.2024, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at (Montage) / TV
Neues Netto-Gehalt ab 2025 berechnen!

Neben den Pensionen wird ab 01. Januar 2025 auch die Ausgleichszulage ansteigen. Davon profitieren auch jene Personen, die aktuell eine Mindestpension beziehen. Es erhöht sich dalso auch der Richtsatz, ab dem man u.a. von der Rezeptgebühr, dem Serviceentgelt der E-Card und ORF-Haushaltsabgabe befreit ist. Ab welchem Betrag das im kommenden Jahr gilt, findet man hier auf Finanz.at:

Rund 2,1 Millionen Menschen in Österreich beziehen aktuell Pensionsleistungen der PV. Laut PVA liegt die durchschnittliche Höhe für Männer mit Jahresende 2023 bei 1.856,08 Euro. Sie erhalten damit deutlich mehr als Frauen, die im Durchschnitt nur 1.310,74 Euro pro Monat beziehen.

Rund 200.000 Menschen beziehen dabei eine Mindestpension und erhalten daher die Ausgleichszulage. Auch hier sind Frauen aufgrund der geringen Durchschnittspension deutlich stärker betroffen als Männer. Die Höhe der Ausgleichszulage wird ab 01. Januar 2025 ansteigen. Damit profitieren auch MindestpensionistInnen von der Pensionserhöhung ab kommendem Jahr um 4,6 Prozent. Für Paare liegt der Betrag erstmals über 2.000 Euro. Die Höhe der Brutto- und Netto-Pension für 2025 kann mit dem Pensionsrechner auf Finanz.at berechnet werden.

Tabelle: Ausgleichszulage ab 2025

Die neuen Beträge zu Ausgleichszulage findet man in dieser Tabelle:

Richtsatz 2025 2024
Alleinstehende PensionistInnen 1.273,99 Euro 1.217,96 Euro
PensionistInnen in Partnerschaft (gemeinsamer Haushalt) 2.009,85 Euro 1.921,46 Euro
Erhöhung pro Kind
(bis Nettoeinkommen 468,58 Euro in 2025, 447,97 Euro in 2024)
196,57 Euro 187,93 Euro
Waisenpension bis 24. Lebensjahr 468,58 Euro 447,97 Euro
Waisenpension bis 24. Lebensjahr (Vollwaise) 703,58 Euro 672,64 Euro
Waisenpension ab 24. Lebensjahr 832,68 Euro 796,06 Euro
Waisenpension ab 24. Lebensjahr (Vollwaise) 1.273,99 Euro 1.217,96 Euro

Bei der Berücksichtigung des Nettoeinkommens für die Ermittlung der Ausgleichszulage bleibt bei Lehrlingseinkommen bzw. -Entschädigungen ein Betrag von zukünftig 273,69 Euro "außer Betracht".

Befreiung von Gebühren und ORF-Haushaltsabgabe

Anträge auf Gewährung der Ausgleichszulage sind etwa bei der Pensionsversicherung einzubringen. Für die Auszahlung der Ausgleichszulage ist ebenso der jeweilige Pensionsversicherungsträger zuständig.

Zur Auszahlung in Form der Ausgleichszulage kommt die Differenz zwischen dem Gesamteinkommen und dem Richtsatz, sofern das Einkommen aus Brutto-Pension, anrechenbarem Nettoeinkommen und Unterhaltsansprüchen unter diesem Betrag liegt. Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage sind in Österreich grundsätzlich von der Rezeptgebühr und dem Serviceentgelt für die E-Card befreit. Sie müssen zudem auch keine ORF-Haushaltsabgabe (vormals "GIS-Gebühr") bezahlen. Es kann ein Antrag auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt eingebracht werden.

Die Höhe der ORF-Haushaltsabgabe beträgt auch im Jahr 2025 pro Monat 15,30 Euro. Dazu kommen noch (wie bisher auch) je nach Bundesland Länderabgaben in unterschiedlicher Höhe. Sie liegt also zwischen 183,60 und 240 Euro pro Jahr.

Wie auch schon bisher können also weiterhin Personen und Haushalte mit sozialer und bzw. oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit einen Antrag auf Befreiung stellen. Auch eine EAG-Kostenbefreiung für die Erneuerbare-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag und den Grüngas-Förderbeitrag sind möglich.

Neben Bezieherinnen und Beziehern der Ausgleichszulage stehen diese Möglichkeiten u.a. auch Lehrlingen, Arbeitslosen, BezieherInnen von Mindestsicherung, Studienbeihilfe Kinderbetreuungsgeld oder Pflegegeld zu.

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Mehr Informationen: Pension

aktualisiert: 11.12.2024, 07:00 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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