Ab dem kommenden Jahr steigen in Österreich diverse Beträge und Gehälter an. Gleichzeitig sinken die Lohn- und Einkommensteuer. Aktuell laufen für viele Berufsgruppen noch Verhandlungen über die zukünftigen Gehaltserhöhungen. Beamte etwa konnten durch eine Einigung bereits ein Plus von bis zu 9,70 Prozent erringen.
Um diese 9,70 Prozent werden ab Januar auch die Pensionen in Österreich steigen. Dazu zählt auch die Ausgleichszulage - also die Höhe der Mindestpension. Alleinstehende PensionistInnen profitieren von 107,70 Euro mehr, bei jenen in einer (Ehe-)Partnerschaft sind es plus 169,90 Euro pro Monat.
Die Höhe der Netto-Pension ab 2024 inklusive der beschlossenen Steuersenkungen, Valorisierung der Absetzbeträge und der "Abschaffung der kalten Progression" kann man mit dem Pensionsrechner auf Finanz.at berechnen. Die neue Lohnsteuertabelle ab 2024 findet man hier.
Richtsatz | 2023 | 2024 |
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Alleinstehende PensionistInnen | 1.110,26 Euro | 1.217,96 Euro |
PensionistInnen in Partnerschaft (gemeinsamer Haushalt) | 1.751,56 Euro | 1.921,46 Euro |
Erhöhung pro Kind (bis Nettoeinkommen 408,36 Euro in 2023 bzw. 447,97 Euro in 2024) | 171,31 Euro | 187,93 Euro |
Waisenpension bis 24. Lebensjahr | 408,36 Euro | 447,97 Euro |
Waisenpension bis 24. Lebensjahr (Vollwaise) | 613,16 Euro | 672,64 Euro |
Waisenpension ab 24. Lebensjahr | 725,67 Euro | 796,06 Euro |
Waisenpension ab 24. Lebensjahr (Vollwaise) | 1.110,26 Euro | 1.217,96 Euro |
Diese Erhöhung entsteht durch eine Anhebung der Richtsätze um 9,70 Prozent aufgrund der hohen rollierenden Inflation.
107 Euro mehr für 200.000 MindestpensionistInnen
Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten erhalten damit eine Erhöhung der Ausgleichszulage von 1.110,26 Euro auf 1.217,96 Euro ab 2024. Diese Erhöhung tritt ab 01. Januar in Kraft. Damit steigt der Richtsatz um 107,70 Euro pro Monat.
Ebenfalls profitieren davon rund 190.000 BezieherInnen von Sozialhilfe. Auch für sie steigt die Bezugshöhe ab 2024 um 9,70 Prozent an.
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Mehr Informationen: Ausgleichszulage