Ab 2024 fix: Ausgleichszulage steigt um bis zu 170 Euro

Ab 2024 werden neben Gehältern und Pensionen auch die Richtsätze der Ausgleichszulage angehoben. Das bedeutet für MindestpensionistInnen und BezieherInnen von Sozialhilfe ein Plus von 9,70 Prozent. Alle Details und Berechnungen dazu findet man hier auf Finanz.at.

29.11.2023, 07:30 Uhr von
Pension
Bildquelle: Canva / Pension
Neues Netto-Gehalt ab 2025 berechnen!

Ab dem kommenden Jahr steigen in Österreich diverse Beträge und Gehälter an. Gleichzeitig sinken die Lohn- und Einkommensteuer. Aktuell laufen für viele Berufsgruppen noch Verhandlungen über die zukünftigen Gehaltserhöhungen. Beamte etwa konnten durch eine Einigung bereits ein Plus von bis zu 9,70 Prozent erringen.

Um diese 9,70 Prozent werden ab Januar auch die Pensionen in Österreich steigen. Dazu zählt auch die Ausgleichszulage - also die Höhe der Mindestpension. Alleinstehende PensionistInnen profitieren von 107,70 Euro mehr, bei jenen in einer (Ehe-)Partnerschaft sind es plus 169,90 Euro pro Monat.

Die Höhe der Netto-Pension ab 2024 inklusive der beschlossenen Steuersenkungen, Valorisierung der Absetzbeträge und der "Abschaffung der kalten Progression" kann man mit dem Pensionsrechner auf Finanz.at berechnen. Die neue Lohnsteuertabelle ab 2024 findet man hier.

Richtsatz 2023 2024
Alleinstehende PensionistInnen 1.110,26 Euro 1.217,96 Euro
PensionistInnen in Partnerschaft (gemeinsamer Haushalt) 1.751,56 Euro 1.921,46 Euro
Erhöhung pro Kind (bis Nettoeinkommen 408,36 Euro in 2023 bzw. 447,97 Euro in 2024) 171,31 Euro 187,93 Euro
Waisenpension bis 24. Lebensjahr 408,36 Euro 447,97 Euro
Waisenpension bis 24. Lebensjahr (Vollwaise) 613,16 Euro 672,64 Euro
Waisenpension ab 24. Lebensjahr 725,67 Euro 796,06 Euro
Waisenpension ab 24. Lebensjahr (Vollwaise) 1.110,26 Euro 1.217,96 Euro

Diese Erhöhung entsteht durch eine Anhebung der Richtsätze um 9,70 Prozent aufgrund der hohen rollierenden Inflation.

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107 Euro mehr für 200.000 MindestpensionistInnen

Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten erhalten damit eine Erhöhung der Ausgleichszulage von 1.110,26 Euro auf 1.217,96 Euro ab 2024. Diese Erhöhung tritt ab 01. Januar in Kraft. Damit steigt der Richtsatz um 107,70 Euro pro Monat.

Ebenfalls profitieren davon rund 190.000 BezieherInnen von Sozialhilfe. Auch für sie steigt die Bezugshöhe ab 2024 um 9,70 Prozent an.

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Mehr Informationen: Ausgleichszulage

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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