Das Arbeitslosengeld in Österreich liegt derzeit im Durchschnitt bei 55 Prozent des Netto-Einkommens (Grundbetrag). Weitere Zuschläge sind hierbei möglich, wodurch das Geld vom AMS erhöht werden kann. Ab 2023 erhalten Personen mehr Arbeitslosengeld, sofern sie zuvor - etwa durch die Abschaffung der kalten Progression oder Gehaltssteigerungen - netto mehr Geld verdienen und ab diesem Zeitpunkt arbeitslos gemeldet werden.
Die Abschaffung der kalten Progression soll etwa 5,3 Prozent mehr Nettolohn für ArbeitnehmerInnen bringen. Das Arbeitslosengeld wird demnach nicht, wie andere Sozialleistungen, valorisiert und damit an die Inflationshöhe angepasst.
Welche Sozialleistungen ab 2023 an die Inflation angepasst werden, erfährt man hier auf Finanz.at. Konkret betrifft das die Familienbeihilfe, die Studienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und weitere Beihilfen und Leistungen - insbesondere für Familien und Kranke. Ob auch die Notstandshilfe zukünftig valorisiert wird, wird ebenfalls im Zuge der Arbeitsmarktreform verhandelt.
Im September erhalten alle Personen, die Arbeitslosengeld, Mindestsicherung (Sozialhilfe), Studienbeihilfe oder eine Mindestpension beziehen, einen Bonus in Höhe von einmalig 300 Euro aus dem Anti-Teuerungspaket. Einen Entlastungsrechner und alle Einmalzahlungen für 2022 findet man hier.
Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent
Eine Forderung nach einen generell höheren Arbeitslosengeld - auch für bisher arbeitslos gemeldete Personen - gibt es spätestens seit Beginn der Coronakrise. Arbeiterkammer und SPÖ fordern etwa eine Erhöhung auf 70 Prozent. Dieser Forderung stimmt Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bisher nicht zu, ein degressives Modell, bei dem anfangs mehr Geld ausgezahlt wird und das mit Fortdauer der Arbeitslosigkeit sinkt, wird im Zuge der Arbeitsmarktreform diskutiert.
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Wie das Arbeitslosengeld genau berechnet wird inkl. Rechner findet man hier auf Finanz.at.
Arbeitslosengeld steigt mit höheren Löhnen
Das Arbeitslosengeld setzt sich in Österreich aus dem Grundbetrag, einem möglichen Ergänzungsbetrag und eventuellen Familienzuschlägen zusammen. Der Grundbetrag beträgt dabei 55 Prozent des Netto-Einkommens (Nettoersatzrate). Steigt nun also das Netto- Gehalt eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin, so wird auch das Arbeitslosengeld erhöht.
Das trifft jedoch nur auf Personen zu, deren Gehalt ab 2023 steigt - etwa durch die Abschaffung der kalten Progression oder Lohnsteigerungen (Herbstlohnrunde) im Rahmen der Kollektivvertrag-Verhandlungen. Werden diese ArbeitnehmerInnen ab 2023 arbeitslos, so erhalten sie auch ein höheres Arbeitslosengeld.
Die Auszahlungstermine für das AMS-Geld findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Arbeitslosengeld